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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 25 | Freitag, 24. Juni 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

RATHAUS GESCHLOSSEN

RATHAUS GESCHLOSSEN rathaus Das Rathaus bleibt am Freitag, 24. Juni, geschlossen. Für die Unterzeichnung der Volksbegehren bitte den Seiteneingang benützen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at TERMIN- VEREINBARUNG Nachmittags Terminvereinbarung erbeten bauamt Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die Mitarbeiter:innen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter T 05577 8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at Die Lustenauer Kindergärten online auf www.lustenau.at/kindi 42 Nr. 25 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Sandstraße - Verkehrsbeschränkung Betrifft: Sandstraße - Verkehrsbeschränkung (Halte- und Parkverbot wegen "Sandarfäscht 2022" polizei Zahl: L130.2-53/2022-3 Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau vom 17. Juni 2022 in Anwendung von § 66 Abs 4 Gemeindegesetz. Gemäß der §§ 43 Abs 1 lit b sowie 94d Z 4 lit a der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) wird angeordnet § 1 Auf der Sandstraße ist vom 24. Juni 2022, 18.00 Uhr bis zum 26. Juni 2022, 20.00 Uhr (Ausweichtermin bei Schlechtwetter vom 1. bis 3. Juli 2022) auf beiden Fahrbahnseiten das Halten und Parken verboten. § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 13 b StVO “Halten und Parken verboten” und den Zusatztafeln nach § 54 StVO “Anfang” bzw. “Ende” kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 25 / 22 43

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