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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 29 | Freitag 17. Juli 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 43. Sitzung der Gemeindevertretung am 18.6.2020 gefassten Beschlüsse 8. CAMPUS ROTKREUZ - GENERALPLANUNGSVERTRAG UND BESCHLUSS GEM. § 50 (1) LIT. B 11 GG 11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. rathaus Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung des Projekts „Campus Rotkreuz Lustenau“ auf Basis des Siegerprojektes des Architekturwettbewerbes und beauftragt das Architekturbüro Fasch&Fuchs.ZT Gmbh mit der Generalplanungsleistung. Basis für die gegenständliche Planungsphase bildet der Vertrag über Generalplanungsleistungen „Campus Rotkreuz Lustenau“ und die Honorarberechnung. 9. ANSCHAFFUNG EINES VERSORGUNGSFAHRZEUGES FÜR DIE FEUERWEHR Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: Die Marktgemeinde Lustenau erwirbt von der Rosenbauer Österreich Gesellschaft m.b.H., Paschinger Straße 90, Leonding, ein Versorgungsfahrzeug mit Containerverladeeinrichtung der Marke MAN (T6M 18.340 4x4) zum Bruttopreis in Höhe von € 437.290,32 (Nettopreis: € 364.408,60). 50% des Kaufpreises sind 2021 fällig, die restlichen 50% werden Anfang 2022 überwiesen. Die Landesförderung beträgt 40%. 12. ABÄNDERUNG DER FRIEDHOFSORDNUNG Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 13. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN - GST-NR 1501 GRUNDABLÖSE SANDSTRAßE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: Die Marktgemeinde Lustenau kauft eine Teilfläche mit einer Größe von 36 m² aus dem Grundstück 1501, Lustenau. Die betroffene Fläche liegt im Norden des Grundstückes. Der Kaufpreis beträgt € 350,00- pro m², in Summe € 12.600,-. 14. VORANTREIBEN DER ÖFFNUNG DER 3. PFLEGESTATI- ON IM SCHÜTZENGARTEN Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Umsetzung der Öffnung der 3. Pflegestation im Schützengarten an die Generalversammlung der Sozialdienste Lustenau gem GmbH weiterzuleiten. 10. RAUMPLANUNGSVERTRAG GST-NR 7738 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss: Dr. Kurt Fischer Bürgermeister Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen dem Grundeigentümer einerseits, und der Marktgemeinde Lustenau andererseits betreffend das Gst-Nr 7738 mit einer Fläche von rd. 685 m² wird zugestimmt. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 36 Nr. 29 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG Verordnung rathaus der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 18.06.2020 über die Änderung der Friedhofsordnung für den Gemeindefriedhof Lustenau-Hasenfeld (Friedhofsordnung) vom 11.11.2010 idF vom 10.03.2011 Aufgrund des § 31 des Bestattungsgesetzes LGBl Nr 58/1969 idgF wird § 5 der Friedhofsordnung für den Gemeindefriedhof Lustenau-Hasenfeld wie folgt ergänzt: „§ 5 – Gestaltung und Instandhaltung der Grabstätten (14) Die Pflege und Gravur des Gemeinschaftsgrabes obliegt der Marktgemeinde Lustenau. Es besteht keine Möglichkeit, Bilder von Verstorbenen, Kerzen, Weihwasserbehälter, Figuren, Pflanzenschmuck udgl. anzubringen oder aufzustellen.“ Die sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung bleiben unverändert in Geltung. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at SPRECH- STUNDE Hochbaureferent GR Markus Schlachter bauamt Dienstag, 21. Juli 2020 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Ich freue mich auf Ihren Besuch im Besprechungszimmer 11 (OG) des Bauamtes! Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 markus.schlachter@gmx.at Die Lustenauer Kindergärten online auf www.lustenau.at/kindi Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 29 / 20 37

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