Bildung Feierliche Töne zum Abschied Die pensionierte Direktorin der Rheintalischen Musikschule, Doris Glatter-Götz, lud kürzlich zu einer musikalischen Abschiedsfeier in das Foyer des Reichshofsaales ein. Gekommen waren ehemalige Weggefährt:innen, der neue Direktor Dietmar Nigsch mit den Musikschulpädagog:innen und das Team der Musikschulverwaltung. Bürgermeister Kurt Fischer dankte der sichtlich von ihrem neuen Lebensabschnitt Begeisterten für ihre großen Verdienste um die Musikschule. Doris Glatter-Götz entwickelte in den dreizehn Jahren ihres Wirkens etliche Bereiche der Musikschule erfolgreich weiter und schuf zahlreiche neue: Es entstanden fünf Orchesterstufen inklusive der Sinfonietta Lustenau, der gesamte Tanzbereich kam neu dazu, es gab gemeinsame Projekte mit Musikschulen in Vorarlberg und mit einer Universität in den USA, wegweisende Unterrichtsmodelle und den „Übeservice“, den jährlichen Förderpreis-Wettbewerb als Erfolgsmodell seit 12 Jahren, kostenlose Schnupperkurse für Streichinstrumente, unterschiedlichste Veranstaltungsformate in und um Lustenau und vieles mehr. Kulturgemeinderat Vizebürgermeister Daniel Steinhofer, Musikschuldirektor Dietmar Nigsch, die pensionierte Direktorin Doris Glatter- Götz und Bürgermeister Kurt Fischer So ist nun die Rheintalische Musikschule breit aufgestellt und nimmt vor allem auch mit der flächendeckenden Kooperation der Musikschule mit allen Volksschulen in Lustenau, Höchst und Gaißau und dem Sonderpädagogischen Zentrum eine Vorreiterrolle in der Vorarlberger Musikschullandschaft ein: Alle Kinder kommen im Rahmen des Regelunterrichts mit ihrer gesamten Klasse in den Genuss von aktivem Musizieren, Rhythmik und Tanz, angeleitet von den ausgebildeten Pädagog:innen der Musikschule. Gekommen waren auch die vormaligen und aktiven Mitarbeiterinnen des Sekretariats, Rita Martin, Edith Keckeis, Gerlinde König und Elisabeth Hildebrand. Die Unstimmigkeiten, die im Zuge des Direktorenwechsels in den regionalen Medien verbreitet wurden, sind längst verklungen. An dieser Stelle ist es den Verantwortlichen der Gemeinde wichtig klarzustellen, dass Doris Glatter-Götz weder Daten illegal weitergeleitet, weder interne Informationen an die Presse bzw. Öffentlichkeit weitergegeben hat, noch bei der Gemeinde unten durch war. Auch von ihrem Team wurde die Neopensionistin, so wie es Musiker:innen am liebsten tun, verabschiedet - mit Wohlklang. Musikalischer Abschiedsgruß vom Streichertrio mit den Pädagog:innen Mihaela Matei, Markus Ellensohn und Yenisey Rodriguez 14 Nr. 29 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Polizei Verordnung Sperren anlässlich des "SZENE OPEN AIR 2024" Alter Rhein Betrifft: Verkehrsbeschränkung - Sperre eines Teilstückes des Geh- und Radweges am Alten Rhein anlässlich des "SZENE OPEN AIR 2024" L130.2-47/2024-6-1 Verordnung: Gemäß §§ 43 Abs. 1 lit. b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird auf Grund des „SZENE OPEN AIR 2024“ auf dem Gelände nordwestlich der Fa. „Air Liquide Austria GmbH“ in Lustenau, Schmitterstraße 3, im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie der Veranstaltungsteilnehmer und -mitarbeiter verordnet: § 1 Das Teilstück des Geh- und Radweges entlang des Alten Rheins, von der Kreuzung mit der Schmitterstraße (L 45 – Zollamt Schmitter) bis zur „Seelache“ bei der Liegewiese, ist in der Zeit vom 23. Juli 2024 bis längstens 7. August 2024 für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. § 2 Von diesem Verbot sind Personen, die beim „Szene Open Air 2024“ mitwirken, Zustelldienste zum Open Air Gelände aus Richtung L 45 kommend und Open-Air- Besucher nur aus Richtung Forststraße kommend ausgenommen. § 3 Die Umleitung erfolgt über die Schmitterstraße (L 45) und über Riedwege des Oberen Schweizer Riedes sowie über die Uferstraße entlang des Alten Rheins auf Schweizer Seite. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und Z 14 b StVO “Verbot für Fußgänger“ sowie den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Szene-Open-Air-Mitwirkende und Zustelldienste“, „ausgenommen Open Air Besucher u Szene-Open-Air-Mitwirkende“ und „Geh- und Radweg ab Seelache gesperrt“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16b StVO "Umleitung" kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 idgF mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer ............................................. = gesperrtes Teilstück des Fuß- und Radweges _______________ = Umleitungsstrecken für Radfahrer _______________ = alternative Umleitungsstrecke über die Schweiz (Lichtbildausweis mitführen!) Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 29 / 24 15
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