Sicherheit Anhaltende Trockenheit: Hohe Brandgefahr! Hohe Temperaturen und wunderbarer Sonnenschein prägen das Wetter der letzten Wochen. Doch aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht überall hohe Brandgefahr. Es ist daher besondere Vorsicht geboten, warnt die Lustenauer Feuerwehr. Auch in Lustenau hat es im Zusammenhang mit der Trockenheit bereits einen Heckenbrand gegeben. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr konnte aber größerer Schaden verhindert werden. Dennoch wurde offensichtlich, wie rasch sich Brände in Büschen, Hecken, Wiesen und anderen Gewächsen ausbreiten. Die Ausbreitung des Feuers wird durch Wind noch stark begünstigt – Wind kann glühende Asche oft mehrere Meter weit tragen! Sicherheit Feuerwehr Die Feuerwehr Lustenau ersucht daher die Bevölkerung, folgende Empfehlungen ganz besonders zu beachten: • Jegliches Entzünden von Feuer, einschließlich des Rauchens, ist in Waldgebieten, an Waldrändern und in Wiesen zu unterlassen. • Werfen Sie Zigarettenasche und -stummel nicht achtlos weg! • Keine Feuerwerke entzünden! • Bei offenem Feuer – etwa beim Lagerfeuer oder beim Grillen – ist besondere Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, stets Löschmittel (z.B. Gießkanne, Gartenschlauch) in der Nähe bereit zu halten. Achten Sie darauf, dass keine leicht entzündbaren Materialien oder Gewächse in der Nähe sind. • Achten Sie bei Arbeiten im Freien auf etwaigen Funkenflug! • Beim Abflämmen von Unkraut achten Sie auf leicht entzündbare Materialien und Gewächse in der Nähe. • Stellen Sie keine Fahrzeuge in trockenen Wiesen oder Feldern ab. • Bei Feld- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll (z.B. Güllefässer mit Wasser bereithalten). Notruf: 122 Neudorfstraße 122 05577 / 8181 1800 feuerwehr@lustenau.at feuerwehr.lustenau.at Das Feuerwehrhaus ist nicht ständig besetzt! Es ist besonders wichtig, dass man im Ernstfall sofort die Feuerwehr alarmiert und nicht erst durch eigene, oft erfolglose Löschmaßnahmen wertvolle Zeit bis zum Eintreffen der Einsatzfahrzeuge vergeudet. Durch die Einhaltung der genannten Empfehlungen kann unnötiger Schaden abgewendet werden. Heckenbrand in der Tavernhofstraße: Die Feuerwehr Lustenau war schnell vor Ort. 12 Nr. 29 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
VERORDNUNG Ortszentrum - Verkehrsbeschränkungen polizei Betrifft: Ortszentrum - Verkehrsbeschränkungen aus Anlass der Veranstaltungsreihe "Sommer am Platz 2022" (Konzerte von "THE MONROES" und "THORSTEINN EINARSSON") Zahl: L130.2-60/2022-2 Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer und des Verkehrs verordnet: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist jeweils § 2 Die Zufahrt bis zu allen Kirchplatz-Absperrungen ist gestattet. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. Vom im § 1 angeführten Verbot sind weiters „Zustelldienste für die Veranstaltung“ ausgenommen. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „Zufahrt bis Kirchplatz- Absperrung gestattet“ und „ausgenommen Zustelldienste für die Veranstaltung“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO idgF „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer - am 15. Juli 2022, ab 16.00 Uhr bis 16. Juli 2022, 06.00 Uhr und - am 22. Juli 2022, ab 16.00 Uhr bis 23. Juli 2022, 06.00 Uhr das Befahren folgender Teilstücke von Gemeindestraßen verboten: 1. Maria-Theresien-Straße – von der Kreuzung mit der Schillerstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 2. Kaiser-Franz-Josef-Straße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 3. Rathausstraße – von der Kreuzung mit der Holzstraße bis zum Rathaus, 4. Jahnstraße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zum Kirchplatz, 5. Kirchstraße – ab der Hnr. 5 bis zum Kirchplatz. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 29 / 22 13
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