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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 29 | Freitag 23. Juli 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Kultur Programmkino

Kultur Programmkino Lustenau Zum Abschluss der Sommersaison der Programmschiene „Kultur im Kino“ präsentieren Yvonne Rüscher und Gerhard Klocker, die für die Kuratierung des Lustenauer Programmkinos verantwortlich zeichnen, einen Filmklassiker aus dem Jahr 1974. Gone in 60 seconds Der Autoverfolgungsfilm „Gone in 60 seconds“, der ab 27. Juli für zwei Wochen, jeweils dienstags um 20 Uhr und mittwochs um 18 Uhr, zu sehen sein wird, ist längst ein Kultfilm, der auf der großen Leinwand ein rasantes Kinoerlebnis verspricht: Der unaufhaltsame Autodieb Maindrian Pace (H.B. “Toby” Halicki), der zur Tarnung als Versicherungsdetektiv arbeitet, erhält den Auftrag, mit seiner Bande von Autohehlern innerhalb von wenigen Tagen 48 Autos zu stehlen, unter ihnen ein gelber 1973er Mach 1 Ford Mustang mit dem Codenamen „Eleanor“. Als ihn einer seiner Kumpels an die Polizei verrät, versucht diese ihn beim Diebstahl von „Eleanor“ auf frischer Tat zu ertappen. Pace kann mit dem Auto fliehen, hat aber das gesamte Polizeiregiment mit Sirenengeheul auf den Fersen. Es kommt zu einer der brachialsten und spektakulärsten Verfolgungsjagden, die je für die Kinoleinwand gedreht wurde. Ein Schrottfilmklassiker! Kultur Termine Gone in 60 seconds (1974) Car Crash Kino | H.B. “Toby” Halicki | USA, 1974 | 98 min | OmdU DI, 27. JULI UND 3. AUGUST | 20 UHR | OMDU MI, 28. JULI UND 4. AUGUST | 18 UHR | OMDU Kinothek Lustenau Filmstill „Gone in 60 seconds (1974) “. (Copyright Aldamisa LLC) 16 Nr. 29 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Sperre eines Teilstückes des Geh- und Radweges am Alten Rhein polizei Betrifft: Verkehrsbeschränkung - Sperre eines Teilstückes des Geh- und Radweges am Alten Rhein Zahl: L130.2-14/2021-6-1 Verordnung Gemäß §§ 43 Abs. 1 lit. b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird auf Grund des „31. Szene Open Air 2021“ auf dem Gelände nordwestlich der Fa. „Air Liquide Austria GmbH“ in Lustenau, Schmitterstraße 3, im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie der Veranstaltungsteilnehmer und -mitarbeiter verordnet: § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und Z 14 b StVO “Verbot für Fußgänger“ sowie den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer und Szene-Open- Air-Mitwirkende“, „ausgenommen Open Air Besucher u. Szene-Open-Air-Mitwirkende“, „Geh- und Radweg ab Seelache gesperrt“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16b StVO "Umleitung" kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 idgF mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer § 1 Das Teilstück des Geh- und Radweges entlang des Alten Rheins, von der Kreuzung mit der Schmitterstraße (L 45 – Zollamt Schmitter) bis zur „Seelache“ bei der Liegewiese, ist in der Zeit vom 22. Juli 2021 bis längstens 5. August 2021 für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. § 2 Von diesem Verbot sind Anrainer und Personen, die beim „31. Szene Open Air 2021“ mitwirken, sowie Open-Air- Besucher (aus Richtung Norden kommend) ausgenommen. § 3 Die Umleitung erfolgt über die Schmitterstraße (L 45) und über Riedwege des Oberen Schweizer Riedes sowie über die Uferstraße entlang des Alten Rheins auf Schweizer Seite. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 29 / 21 17

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