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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 3 | Freitag 22. Jänner 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Sicherheit Im

Sicherheit Im Dauereinsatz gegen die Schneemassen An schneestarken Tagen rückt das gesamte Bauhof-Team mit acht Räumfahrzeugen zum Dauereinsatz aus. Unterstützt werden die „Manno“ vom Bauhof von zehn weiteren Fahrzeugen von privaten Fuhrunternehmern. Diesmal war das rund 150 km lange Straßennetz und 135 km Gehsteige, dies umfasst 42 Fuß- und Radwege sowie die Räumung von ca. 50 Haltestellen kaum zu bewältigen. An erster Stelle steht die Sicherheit. Alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz Priorität haben die Hauptverkehrswege, Landbuslinien, Übergänge und Unterführungen sowie exponierte Gefahrenstellen. Neben den Straßen und Schutzwegen werden – jedenfalls, wenn es die Schneemassen zulassen – für die Fußgänger auch viele Gehsteige freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt. Auch die auf Landstraßen angefallenen Schneemassen werden von der Gemeinde Lustenau abgeführt. „Ma tuot das Müglischt“ Gleichzeitig wird daher um Verständnis gebeten, wenn nicht jeder Weg sofort geräumt werden kann. In Lustenau sind innerhalb von 48 Stunden laut Messungen 61 cm Schnee gefallen. So viel Schnee innerhalb von so kurzer Zeit hat Bauhof-Chef Wolfgang Hagen in den letzten 25 Jahren, seit er für den Bauhof tätig ist, noch nicht erlebt. „An so wahnsinnig schneereichen Tagen sind wir mit allen verfügbaren Leuten und Fahrzeugen ab 3.00 Uhr morgens im Einsatz. Das bedeutet für meine Jungs 13- bis 15-Stunden-Schichten.“ Wolfgang Hagen wünscht sich Verständnis und Rücksichtnahme bei diesen außerordentlichen Verhältnissen: „Wir können nicht alle Straßen, Gehsteige, Plätze und Haltestellen gleichzeitig vom Schnee befreien, aber ‚mer tuond, wach mer könnond!‘“ Die „Manno“ vom Bauhof geben ihr Bestes, um Lustenaus Straßen und Gehsteige befahr- und begehbar zu machen. 18 Nr. 03 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

Was muss ich als Anrainer im Rahmen des Winterdienstes tun? Auch wenn bei solchen Schneemassen Ausnahmezustand herrscht, sind die Pflichten von Grundstückseigentümern generell klar gesetzlich geregelt. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, die Gehsteige zu ihrem angrenzenden Grundstück sicher und begehbar zu machen, unabhängig davon, ob diese nun selbst schaufeln oder eine Firma beauftragen. Das Gesetz sagt auch, dass der von einer öffentlichen Straße geräumte Schnee auf angrenzenden Grundstücken gelagert werden darf. Auch in öffentlichen schmalen Straßen geparkte Fahrzeuge behindern ein Durchkommen der Einsatzfahrzeuge. Deshalb wird darum gebeten, bei beginnendem Schneefall Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen, damit so gut als möglich geräumt werden kann. Was sagt das Gesetz? Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu streuen. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von 1 Meter. Die fallweise Gehsteigräumung durch den Winterdienst der Gemeinde erfolgt zur Unterstützung der Anrainer, befreit die Grundstückseigentümer aber nicht von ihren Anrainerpflichten. Zur Pflicht von Liegenschaftseigentümern gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Der Bauhof verfügt über acht eigene Räumfahrzeuge, davon einen Unimog, ein Großfahrzeug, vier Traktoren, einen Multicar und einen Radlader. An schneereichen Tagen ist das Team um Wolfi Hagen fast rund um die Uhr im Einsatz. Auch die Anrainer waren letztes Wochenende im Dauereinsatz. Fahrzeuge von öffentlichen Straßen entfernen Auf Gehsteigen oder an schmalen Straßen abgestellte Fahrzeuge behindern die maschinelle Schneeräumung. Bei starken Schneefällen ist es kaum möglich, die Gehsteige schneefrei zu halten. Weil der Schneepflug immer wieder Schnee an den Straßenrand und mitunter auch auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, wird die Fahrbahn immer enger. Der Schnee muss dann möglichst schnell vom Straßen- bzw. Gehsteigrand wegtransportiert werden, um die Gehsteige wieder begehbar zu machen. Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 03 / 21 19

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