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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 3 | Freitag 22. Jänner 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

LOCKDOWN VERLÄNGERT

LOCKDOWN VERLÄNGERT gesundheit Der „harte“ Lockdown wird bis 7. Februar 2021 verlängert. Das hat die Regierung im Zuge einer Pressekonferenz am Sonntag, den 17. Jänner, verkündet. Um die Ausbreitung des Coronavirus – und vor allem der neuen Virusvariante B117 – zu verhindern, setzt die Regierung ab 25. Jänner überdies auf eine FFP2-Maskenpflicht im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf die Erhöhung des Mindestabstands von einem auf zwei Meter. FFP2 Masken im Handel Ziel ist es, sich einer 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner anzunähern – aktuell liegt diese bei 130. Der Handel, körpernahe Dienstleistungen und Museen sollen voraussichtlich ab 8. Februar öffnen dürfen, allerdings unter verschärften Bedingungen. Die FFP2-Masken werden im Lebensmittel-Einzelhandel zum Selbstkostenpreis angeboten. Schulen, Gastronomie und Veranstaltungsbetrieb geschlossen Die Schulen bleiben weiterhin zu, bzw bis zu den Semesterferien im Distanzunterricht. Ab 15. Februar sollen die Schulen in den westlichen Bundesländern schrittweise geöffnet werden. Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter bleiben weiter geschlossen – Mitte Februar soll evaluiert werden, ob eine Öffnung im März möglich ist. Homeoffice ist auch weiter nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Die Skigebiete können weiterhin geöffnet bleiben, auch Eislaufen im Freien bleibt erlaubt. Aktuelle Regelungen und weitere Informationen auf www.vorarlberg.at/corona Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181- 0 gemeindeamt@lustenau.at 22 Nr. 03 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

FAQ‘S/INFORMATIONEN FAQ‘S/INFORMATIONEN ALLGEMEINES ÜBER DIE IMPFUNG ALLGEMEINES ÜBER DIE IMPFUNG 01. WARUM SOLL ICH MICH IMPFEN LASSEN? Durch die 01. Impfung WARUM sind SOLL Sie mit ICH einer MICH sehr hohen IMPFEN Wahrscheinlichkeit vor Durch einem die Impfung schweren sind Verlauf Sie mit einer COVID-19 sehr hohen Erkrankung Wahrschein- LASSEN? geschützt. lichkeit Durch vor die einem Impfung schweren tragen Verlauf Sie dazu einer bei, COVID-19 die Gefahr Erkrankung der Überlastung geschützt. des Durch Gesundheitssystems die Impfung tragen zu Sie reduzieren. dazu bei, die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems zu reduzieren. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto schneller können Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto schneller können die Maßnahmen, die derzeit unser tägliches Leben einschränken, die Maßnahmen, die derzeit unser tägliches Leben einschränken, reduziert werden. reduziert werden. 02. WER 02. SOLL WER SOLL IMPFEN IMPFEN GEHEN? GEHEN? Der Der Biontech-Pfizer-Impfstoff ist für ist Personen für Personen ab dem ab dem 16. Lebensjahr 16. Lebensjahr zugelassen. zugelassen. Es sollen Es sollen sich daher sich daher alle Personen alle Personen ab dem ab 16. dem Lebensjahr 16. Lebensjahr impfen impfen lassen. lassen. Es wird Es wird am Beginn am Beginn weniger weniger Impfstoff Impfstoff vorhanden vorhanden sein, sodass sein, sodass zuerst zuerst hochgradig gefährdete gefährdete Personengruppen, Personengruppen, zum Beispiel zum Beispiel Bewohnerinnen und und Bewohner Bewohner sowie Personal sowie Personal in Alten- in Alten- und Pflegeheimen, und Pflegeheimen, und und danach weniger gefährdete Personen wie die gesunde danach weniger gefährdete Personen wie die gesunde Allgemeinbevölkerung geimpft werden. Allgemeinbevölkerung geimpft werden. 03. GIBT ES EINE GESETZLICHE VER- 03. GIBT ES EINE GESETZLICHE VER- PFLICHTUNG ZUR IMPFUNG? PFLICHTUNG Nein, es gibt keine ZUR gesetzliche IMPFUNG? Impfpflicht. Nein, es gibt keine gesetzliche Impfpflicht. 04. IST DIE IMPFUNG KOSTENFREI? 04. IST Ja, DIE es wird IMPFUNG einen kostenfreien KOSTENFREI? Impfstoff für alle Menschen in Ja, es wird Österreich, einen kostenfreien die sich impfen Impfstoff lassen wollen, für alle geben. Menschen in Österreich, die sich impfen lassen wollen, geben. 05. ICH WAR AN COVID-19 ERKRANKT. SOLL 05. ICH WAR ICH MICH AN COVID-19 TROTZDEM ERKRANKT. IMPFEN LASSEN? SOLL Ja, sobald Sie gesund sind und keine behördliche Absonderung ICH MICH TROTZDEM IMPFEN LASSEN? vorliegt, können Sie sich impfen lassen. Die Impfung ist auch Ja, sobald Sie gesund sind und keine behördliche Absonderung für Personen empfohlen die an COVID-19 erkrankt waren. vorliegt, können Sie sich impfen lassen. Die Impfung ist auch für Personen 06. KANN empfohlen DIE die IMPFUNG an COVID-19 DIE erkrankt ÜBERTRAGUNG waren. DES CORONAVIRUS VERHINDERN? 06. KANN Um diese DIE Frage IMPFUNG zu beantworten DIE sind ÜBERTRAGUNG noch weitere wissenschaftliche CORONAVIRUS Untersuchungen notwendig. VERHINDERN? DES Um diese Frage zu beantworten sind noch weitere wissenschaftliche Untersuchungen 07. KANN MAN notwendig. TROTZ IMPFUNG DAS VIRUS NOCH ÜBERTRAGEN? 07. KANN Das kann MAN zum jetzigen TROTZ Zeitpunkt IMPFUNG noch nicht DAS sicher VIRUS beantwortet werden. Darum ist Maske tragen auch nach einer NOCH ÜBERTRAGEN? Impfung sinnvoll. Das kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher beantwortet werden. Darum ist Maske tragen auch nach einer Impfung sinnvoll. 08. KANN ICH DURCH DIE IMPFUNG AN 08. COVID-19 KANN ICH ERKRANKEN? DURCH DIE IMPFUNG AN Nein, durch COVID-19 den Impfstoff ERKRANKEN? kann man nicht an COVID-19 erkranken. Nein, durch den Impfstoff kann man nicht an COVID-19 erkranken. 09. MUSS ICH DIE ALLGEMEINEN MASS- 09. MUSS ICH DIE ALLGEMEINEN MASS- NAHMEN ZUR VERHINDERUNG EINER NAHMEN ZUR VERHINDERUNG EINER VERBREITUNG VERBREITUNG VON VON COVID-19 COVID-19 AUCH AUCH NACH NACH EINER EINER IMPFUNG WEITER BEACHTEN? Ja, Ja, weil weil es es gibt gibt noch zu wenig Daten ob ob die die Impfung auch auch eine eine Übertragung der der Erkrankung verhindert. 10. 10. HABE ICH MÖGLICHERWEISE NACHTEILE WENN ICH MICH NICHT IMPFEN LASSE? Derzeit Derzeit gibt gibt es es keine verpflichtende Impfung und und keine keine Einschränkungen Einschränkungen für für Personen die nicht nicht geimpft geimpft sind. sind. Wenn Wenn die die Impfung weiter verbreitet ist, sind aber Einschränkungen denkbar, etwa bei Auslandsreisen oder Großveranstaltungen. Impfung weiter verbreitet ist, sind aber Einschränkungen denkbar, etwa bei Auslandsreisen oder Großveranstaltungen. Einige Fluglinien haben entsprechende Vorhaben angekündigt. Einige Wenn Fluglinien Sie einen neuen haben Arbeitsplatz entsprechende antreten Vorhaben kann der angekündigt. Arbeit- Wenn geber Sie in einen bestimmten neuen Fällen Arbeitsplatz tätigkeitsrelevante antreten kann Impfungen der Arbeitgeber verlangen. in bestimmten Fällen tätigkeitsrelevante Impfungen verlangen. 11. WIE WIRD DIE IMPFUNG DOKUMENTIERT? 11. Die WIE Impfung WIRD wird in DIE den elektronischen IMPFUNG Impfpass DOKUMENTIERT? eingetragen, Die der Impfung ein Teil der wird elektronischen in den elektronischen Gesundheitsakte Impfpass ELGA eingetragen, ist. der ein Teil der elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist. 12. ICH BIN VON DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSAKTE ELGA ABGEMELDET 12. ICH BIN VON DER ELEKTRONISCHEN („OPT OUT“). WIRD DIE IMPFUNG TROTZ- GESUNDHEITSAKTE ELGA ABGEMELDET DEM ELEKTRONISCH GESPEICHERT? Ja, die („OPT Teilnahme OUT“). am elektronischen WIRD DIE Impfpass IMPFUNG ist verpflichtend, TROTZeine DEM Abmeldung ELEKTRONISCH ist nicht möglich. GESPEICHERT? Ja, die Teilnahme am elektronischen Impfpass ist verpflichtend, eine 13. Abmeldung WER KANN ist nicht AUF möglich. DIE DATEN DES E-IMPF-PASS ZUGREIFEN? ERFÄHRT 13. WER MEIN KANN ARBEITGEBER AUF DIE DATEN ODER ANDERE DES EIN- E-IMPF-PASS RICHTUNGEN ZUGREIFEN? MEINEN IMPFSTATUS? ERFÄHRT Nein, MEIN der Zugriff ARBEITGEBER auf diese Daten haben ODER nur ANDERE Sie selbst und EIN- Gesundheitseinrichtungen, mit denen derzeit ein Behandlungsvertrag besteht (z.B. der Hausarzt). RICHTUNGEN MEINEN IMPFSTATUS? Nein, der Zugriff auf diese Daten haben nur Sie selbst und Gesundheitseinrichtungen, mit denen derzeit ein Behandlungsvertrag besteht (z.B. der Hausarzt). Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 03 / 21 23

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