Bauen Neue Urnengräber am Friedhof Hasenfeld Weil sich immer mehr Menschen dafür entscheiden, ihre Angehörigen durch eine Einäscherung zu bestatten oder sich schon zu ihren Lebzeiten darauf festlegen, nimmt auch der Bedarf an Urnengräbern zu. Am Gemeindefriedhof Hasenfeld wurden deshalb in einer weiteren Bauetappe seit letztem Herbst bis ins heurige Frühjahr 120 weitere Urnengräber errichtet. „Wie auch schon 2017 und 2020 zeichnete auch diesmal das Atelier Wolfgang Ritsch aus Dornbirn für die Planung und Bauaufsicht verantwortlich. Auch die Baumeisterarbeiten wurden wiederum von Gebrüder Keckeis ausgeführt, genauso wie für die Steinmetzarbeiten wieder Loacker Steinmetz GmbH beauftragt war. Die Bepflanzungen wurden wieder an Marietta’s Blumenzauber vergeben, während die Baumpflegearbeiten für den Bestand Baumpflege Riedesser übernommen hat. Die entstandenen Baukosten betragen gesamt ca. 308.000,– Euro brutto“, berichtet Projektleiter Markus Kadinger von der Hochbauabteilung der Gemeinde. Die neuen Urnengräber wurden auf der Ostseite des Friedhofs errichtet. Der zuständige Gemeinderat für Tiefbau und Gemeindefriedhof, Martin Fitz, machte sich gemeinsam mit dem Projektteam ein Bild vor Ort. Er bedankt sich für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten: „Ich freue mich über die jetzt fertiggestellten, notwendig gewordenen neuen Urnengrabfelder, um dies auch künftig bei unserem gemeindeeigenen Friedhof Hasenfeld weiter anbieten zu können. Egal ob Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab oder neu geplantes Wiesengrab, all dies soll auf unserem schönen Friedhof im Hasenfeld möglich sein!“ Feuerbestattungen nehmen zu Österreichweit steigt der Anteil der Feuerbestattungen im Vergleich zu den Erdbestattungen, der Anteil an Feuerbestattungen liegt in Österreich derzeit bei etwa 40 Prozent. „Hier kann man von einem West-Ost-Gefälle sprechen“, erklärt Jürgen Peter, Bürgerservice-Leiter im Rathaus, „in Westösterreich ist der Anteil der Feuerbestattungen deutlich höher. Und bei uns in Lustenau waren im letzten Jahr am Friedhof Hasenfeld von den insgesamt 64 Bestattungen überhaupt nur 2 Erdbestattungen.“ Gemeinderat Martin Fitz, Markus Kadinger (Bauamt), Standesbeamtin Rebekka Gratzer-Konstantinidis und Architekt Wolfgang Ritsch Seit 2018 gibt es am Gemeindefriedhof auch ein Gemeinschaftsgrab. 12 Nr. 30 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Polizei Verordnung Kreuzung Vorachstraße (Zufahrt Fa. Hofer Landesprodukte) – Vorrang geben Betrifft: Vorachstraße - Kreuzung Vorachstraße (Zufahrt Fa. Hofer Landesprodukte) Verkehrsbeschränkung ("Vorrang geben") L120.2F2-12/2024-2 Verordnung: Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie aufgrund der Lage, Widmung und Beschaffenheit der an der Straße gelegenen Gebäude und Gebiete verordnet: § 1 Fahrzeuglenker von der Vorachstraße (Zufahrt Fa. Hofer Landesprodukte) kommend haben vor dem Einfahren in die Vorachstraße den von links und von rechts kommenden Fahrzeugen auf der Vorachstraße gemäß § 19 Abs. 4 StVO Vorrang zu geben (siehe beiliegende Planskizze). § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. c Z. 23 StVO „Vorrang geben“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 30 / 24 13
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