i Polizei Verordnung Kreuzungen Rheindorfer- und Roseggerstraße – Vorrang geben Betrifft: Kreuzungen Rheindorfer- und Roseggerstraße - Verkehrsbeschränkungen (Vorrang geben) L120.2F2-10/2024-2 Verordnung: Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit b Z. 1 und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie aufgrund der Lage, Widmung und Beschaffenheit der an der Straße gelegenen Gebäude und Gebiete verordnet: § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. c Z 23 StVO „Vorrang geben“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer § 1 Fahrzeuglenker auf - der Rheindorferstraße und - der Roseggerstraße, Höhe Hnr. 16, haben vor dem Einfahren in die Roseggerstraße den von links und von rechts kommenden Fahrzeugen auf der Roseggerstraße gemäß § 19 Abs. 4 StVO Vorrang zu geben (siehe beiliegende Planskizze). Rathausstraße 1, 6890 Lustenau T +43 5577 8181 1500 sicherheitswache@lustenau.at 14 Nr. 30 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
i Soziales Orientierungsgespräche Demenz Für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Wie geht es jetzt weiter? Die Diagnose Demenz stellt Betroffene und deren Angehörige vor viele Fragen. Ein Gespräch mit einer Expertin oder einem Experten kann Klarheit für die nächsten Schritte bringen, damit der Alltag zu Hause besser gelingt oder Veränderungen mit einem guten Gefühl in die Wege geleitet werden können. Nächste Schritte mit Gewissheit setzen Nach der Anmeldung erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Anruf für eine Terminvereinbarung, bei Ihnen zu Hause oder an einem geeigneten Ort. Auch Online-Gespräche und telefonische Beratungen sind möglich. Ein Angebot der „aktion demenz“. Bei Interesse melden Sie sich bitte mit einer kurzen Situationsbeschreibung, Ihrer Adresse und Telefonnummer. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 3005, verena.jussel@lustenau.at Terminvereinbarung i Bauamt Nachmittags Terminvereinbarung erbeten Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die Mitarbeiter:innen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter T 05577 8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 5000, bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 30 / 24 15
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