i Rathaus Kundmachung über die in der 33. Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2024 gefassten Beschlüsse 1. GESCHÄFTSBERICHT 2023 - SOZIAL- DIENSTE LUSTENAU GEM GMBH Der Geschäftsbericht 2023 der Sozialdienste Lustenau gem. GmbH wird von der Gemeindevertretung einhellig mit 35:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. 2. RÄUMLICHER ENTWICKLUNGSPLAN - VERORDNUNG Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 3. KULTURSTRATEGIE LUSTENAU 2030 Die „Kulturstrategie Lustenau 2030“ wird von der Gemeindevertretung einhellig mit 35:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. 4. VERGABE VON LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 4.1. BETRIEBSGEBIET HEITERE 4.1.1. VERGABE VON BAUMEISTERLEIS- TUNGEN WVA BA 31 UND ABA BA 68 BL01 + STR + LWL Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 35:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt, Baumeisterleistungen zur Errichtung der Trinkwasserversorgungsanlage, der Abwasserbeseitigung, einem Straßenteil sowie für die Verlegung von Lichtwellenleitern – im Betriebsgebiet Heitere, Baulos 01 – zum Nettopreis von € 3.055.687,79 (Bruttopreis € 3.666.825,35) an die Firma Wilhelm+Mayer Bau GmbH, Dr.-Alfons-Heinzle-Straße 38 in 6840 Götzis, zu vergeben.“ 4.1.2. VERGABE ROHRLIEFERUNGEN BA31 BL01 - WASSERVERSORGUNG Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 35:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt für die Wasserversorgung der Marktgemeinde Lustenau die Lieferung der Wasserleitungsrohre und Armaturen zur Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Betriebsgebiet Heitere zum Nettopreis € 324.239,18.- an die Firma ALPE PIPE SYSTEMS GmbH & Co KG, Auweg 3, A-6422 Stams zu vergeben.“ 4.2. NEUBAU/ERWEITERUNG REICHS- HOFSTADION - VERGABE GLASFASSADE Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 34:1 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt für den Neubau/Erweiterung des Reichshofstadions die Glasfassade zum Nettopreis von € 1.333.222,40 an die Firma Glas Marte GmbH, Bregenz, zu vergeben.“ 5. ÄNDERUNG DER PENSIONSKASSEN- VORSORGE GEM § 70A GAG 2005 Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 35:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Pensionskassenvorsorge gem. § 70a GAG 2005 mit Wirkung per 01.07.2024 dahingehend zu anzupassen, dass - für die ab 01.07.2024 neu eintretenden Mitarbeiter:innen als auch - für jene bestehenden Mitarbeiter:innen, die keine Einzelvereinbarung abgeschlossen haben, künftig durch die Dienstgeberin ein Pensionskassenver- 16 Nr. 30 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt
trag nach § 15 Pensionskassengesetz (PKG) und eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BPG mit der Personalvertretung abgeschlossen wird. Das heißt, dass mit Wirksamkeit ab 01.07.2024 der bestehende Pensionskassenvertrag zwischen der Marktgemeinde Lustenau, 6890 Lustenau, Rathausstraße 1 und der VBV – Pensionskasse AG, 1020 Wien, Obere Donaustraße 49-53 (siehe Beilage 1) geändert bzw ergänzt wird und eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BPG über eine zusätzliche Alters-, Berufsfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen eines beitragsorientierten Pensionskassenmodells durch den Beitrag zur VBV – Pensionskasse AG zwischen der Marktgemeinde Lustenau, 6890 Lustenau, Rathausstraße 1 sowie der Personalvertretung der Marktgemeinde Lustenau (siehe Beilage 2) abgeschlossen wird.“ 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES GST-NR 7746 – FORSTSTRAßE – ENTWURF Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 7. VERORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER ZWEITWOHNUNGSABGABE (ZWEITWOHNUNGS- ABGABEVERORDNUNG) Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 8. VERORDNUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE EINHEBUNG EINER GÄSTETAXE Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 9. WASSERVERBAND HOFSTEIG 9.1. AUFNAHME DER GEMEINDE GAIßAU IN DEN WASSERVERBAND HOFSTEIG Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 34:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau stimmt gemeinsam mit der Gemeinde Bildstein, der Marktgemeinde Hard, der Marktgemeinde Lauterach, der Marktgemeinde Wolfurt, der Gemeinde Fußach und der Gemeinde Höchst dem Beitritt der Gemeinde Gaißau zum Wasserverband Hofsteig zu.“ 9.2. ÄNDERUNG DER SATZUNG DES WASSERVER- BANDES HOFSTEIG Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 34:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau stimmt der Änderung der Satzung des Wasserverbandes Hofsteig zu.“ 10. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 10.1. STANDORTWECHSEL FÜR DAS FREUDENHAUS Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 33:2 Stimmen nachstehenden Beschluss: 1. Die Marktgemeinde Lustenau pachtet für das Freudenhaus von der MP5-Objekt GmbH. den nördlichen, bislang unbebauten Teil des Grundstücks 4167/2 im Ausmaß von ca. 1.940 m² zu einem Pachtzins in Höhe von netto € 1,00 pro m², somit um € 1.940,00 netto pro Monat (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) für eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Laufzeit beginnt mit der Nutzbarmachung des Grundstücks, spätestens aber am 1. Januar 2025. Der Pachtzins ist wertgesichert. 2. Die Gemeindevertretung beschließt die Nutzbarmachung und den Standortwechsel für das Freudenhaus zu Nettokosten von max. € 150.000,00 (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer). Die Gemeinde versucht zuvor in Nachverhandlungen bessere Konditionen zu erreichen“ 10.2. GST-NRN 7707, 7708 UND 5342/1 - EINRÄU- MUNG VON VORKAUFSRECHTEN Die Gemeindevertretung fasst einhellig mit 35:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: „Angelina und Hans-Werner König, Vorachstraße 160, Lustenau, als Eigentümer der Liegenschaft Gst-Nr 7707 (1.885 m²) und Astrid König, Vorachstraße 159, Lustenau, als Eigentümerin der Liegenschaft Gst-Nr 7708 (2.009 m²) räumen der Marktgemeinde Lustenau auf ihren Grundstücken ein Vorkaufsrecht ein. Im Gegenzug räumt die Marktgemeinde Lustenau Frau Astrid König ein Vorkaufsrecht für die Liegenschaft Gst-Nr 5342/1 ein.“ Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1500, gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 30 / 24 17
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