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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 30 | Freitag, 26. Juli 2024

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG:

VERORDNUNG: ZWEITWOHNUNGSABGABEVERORD- NUNG VERORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER ZWEIT- WOHNUNGSABGABE Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 27.06.2024 wird gemäß § 1 Zweitwohnungsabgabegesetz, LGBl. Nr. 59/2023, verordnet: § 1 Einhebung der Abgabe Die Marktgemeinde Lustenau erhebt eine Abgabe von Zweitwohnungen im Sinne des Zweitwohnungsabgabegesetzes. § 2 Ausnahmen Der Zweitwohnungsabgabe unterliegen nicht Zweitwohnungen, in denen nach den gegebenen Umständen pro Jahr mehr als 200 gästetaxpflichtige Nächtigungen zu erwarten sind. VERORDNUNG: ÄNDERUNG DER TAXORDNUNG VERORDNUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER VERORD- NUNG ÜBER DIE EINHEBUNG EINER GÄSTETAXE (TAXORDNUNG) Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat mit Beschluss vom 27.06.2024 aufgrund des § 13 ff. Tourismusgesetz, idF LGBl. Nr. 27/2024, verordnet: Die Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) der Gemeindevertretung vom 07.11.2019 wird wie folgt geändert: Dem § 3 Abs. 1 wird folgende lit. f angefügt: „f) Personen, die in einer Zweitwohnung nächtigen, für die für das betroffene Kalenderjahr eine Zweiwohnungsabgabe nach dem Zweitwohnungsabgabegesetz zu entrichten sein wird.“ Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer § 3 Höhe der Abgabe (1) Die Abgabe für Zweitwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, beträgt für das Kalenderjahr 2024 € 8,91 je Quadratmeter, höchstens jedoch € 1.335,78 je Wohnung. (2) Für das Kalenderjahr 2025 und die folgenden Kalenderjahre wird die Höhe der Zweitwohnungsabgabe jeweils durch gesonderte Verordnung der Gemeindevertretung festgesetzt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 5 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181 1500, gemeindeamt@lustenau.at 18 Nr. 30 / 24 | Lustenauer Gemeindeblatt

i Sicherheit DEFIBRILLATOREN Defibrillatoren in Lustenau Laiendefibrillatoren sind ein bedeutendes Mittel im Kampf gegen die häufigste Todesursache der westlichen Welt: den plötzlichen Herztod. Dieser kann jeden treffen – unabhängig von Fitness und Alter. Doch sein Eintreten muss keinesfalls den tatsächlichen Tod bedeuten: Eine sofortige Herz-Lungen- Wiederbelebung und die schnelle Abgabe eines elektrischen Schocks durch einen Defibrillator sind oft lebensrettend. Ein Piktogramm weist auf Defi-Standorte hin. Die Bedienung des Defi ist einfach: Gerät einschalten und Anweisungen befolgen. Im Ortsgebiet von Lustenau sind Defis deponiert bei: Alge Electronic/Kremmel & Schneider Höchster Str. 5, öffentlich zugänglich BG Lustenau (Sporthalle), Mühlefeldstr. 20 Erlöserkirche Rheindorf Feuerwehrhaus (Rüstlöschfahrzeug) Neudorfstr. 122 Gasthaus "Am Rohr" Alter Rhein - Forststr. 111 Gesundheitszentrum Maria-Theresien-Str. 15 Gless Hub Millenium Park 6 HAK Lustenau Neudorfstr. 22 INTREC Recycling, Millennium Park 1 KRAL AG, Bildgasse 40 Lustenauer Hütte, Klausberg - Schwarzenberg Mittelschule Rheindorf, Rotkreuzstr. 10 Obrist Engineering, Rheinstr. 26/27 Parkbad (Sommer) Sportpark - Mühlefeldstr. 21 Rathaus, Rathausstr. 1 Reichshofsaal, Kirchstr. 1, öffentlich zugänglich Reichshofstadion, Schützengartenstr. Rheinhalle (Winter) Sportpark - Sägerstr. 18 S.I.E., Millenium Park 12 Seniorenhaus Hasenfeld, Pestalozziweg 5 Seniorenhaus Schützengarten, Schützengartenstr. 8 SGS Austria Control (Tanklager), Hagstr. 27 Tennisstüble, Sportpark - Sägerstr. 30 Theresienheim, Pfarrweg 10 THIEN eDrives GmbH, Millenium Park 11 Winkler & Partner, Alpstr. 23 Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, T +43 5577 8181-0, gemeinde@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 30 / 24 19

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