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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 32 | Freitag, 12. August 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG über die

KUND- MACHUNG über die in der 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2022 gefassten Beschlüsse rathaus 1. GESCHÄFTSBERICHT 2021 - ORTSMARKETING LUSTENAU GMBH Der Geschäftsbericht 2021 der Ortsmarketing Lustenau GmbH wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig mit 36:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. 2. FUSS- UND VELOBRÜCKE AU-LUSTENAU - RAHMENVEREINBARUNG UND VERGABE VON INGENIEURLEISTUNGEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Rahmenvereinbarung (Fassung vom 15.06.22) zwischen der Politischen Gemeinde Au und der Marktgemeinde Lustenau betreffend die geplante Brücke für den Fuß- und Veloverkehr über den Rhein (FVV-Brücke), die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Hauptbrücke (Fassung vom 06.05.22) in der Höhe von CHF 116.774.25,- exkl. MwSt. und Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Passerelle (Fassung vom 06.05.22) in der Höhe von € 99.999.00,- exkl. MwSt an die Bietergemeinschaft bzw. Arbeitsgemeinschaft «Team Masotti» c/o Masotti & Associati SA, Via Mirasole 1 mit Geschäftssitz in 6500 Bellinzona.“ 3. REICHSHOFSTADION LUSTENAU - GENERALPLANUNGSVERTRAG / AUFTRAG ÜBER GENERALPLANUNGSLEISTUNGEN Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 27:9 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung der Bernardo Bader Architektur ZT GmbH mit Generalplanungsleistungen in der Höhe von € 1.448.774,64,- netto. Basis für die gegenständliche Planungsphase bildet der ausverhandelte Generalplanungsvertrag vom 06.06.2022 und das Offert für Generalplanungsleistungen vom 09.06.2022.“ 4. ERNEUERUNG DER WASSERVERSORGUNG LERCHENFELDSTRASSE, QUELLENSTRASSE 4.1. VERGABE BAUMEISTERARBEITEN WASSERVERSORGUNG BA42/BT1 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt für die Wasserversorgung BA42/BT1 die Vergabe der Baumeisterarbeiten zum Nettopreis € 664.865,03,- an die Firma Wilhelm+Mayer, Götzis zu vergeben.“ Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 14 Nr. 32 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2022 gefassten Beschlüsse 4.2. VERGABE ROHRLIEFERUNGEN WASSERVERSORGUNG BA42/BT1 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: rathaus „Die Gemeindevertretung beschließt für die Erneuerung der Wasserversorgung in der Lerchenfeldstraße und in der Quellenstraße BA42/BT1 die Lieferung der Rohre und Armaturen zum Nettopreis von € 137.178,10,- an die Firma ALPE Pipe Systems, in Stams zu vergeben.“ 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 6. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 6.1. GST-NR 7530 - ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG, LEITUNGSVERLEGUNG VEG ERDGAS-HOCHDRUCKLEITUNG Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die Gemeindevertretung beschließt die Zustimmungserklärung: Die Marktgemeinde Lustenau als grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft Gst-Nr 7530, KG Lustenau, stimmt im behördlichen Genehmigungsverfahren dem Projekt, Hochdruck-Erdgas-Leitungsabschnitt II, Molchbarmachung LA II, Rheinbohrung Lustenau-Höchst, der Vorarlberger Energienetze GmbH gemäß Plan 21.063/54 der Rudhardt Gasser Pfefferkorn ZT GmbH ausdrücklich zu. Außerdem ersucht die Marktgemeinde Lustenau die Vorarlberger Energienetze GmbH, die Belastung des Teilabschnittes des Gst-Nr 7530, KG Lustenau, grundbücherlich vermerken zu lassen.“ 6.2. GST-NR 5770/1 - VERKAUF TFL. AN EIGENTÜMER OBJEKT GRINDELSTRASSE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau verkauft eine Teifläche der Liegenschaft Gst-Nr 5770/1 mit einer Fläche von ca 200 m² an den Eigentümer der Liegenschaften Gst-Nr 5769/3 und 5769/6, auf dem das Objekt Grindelstraße 3a errichtet ist. Der Kaufpreis beträgt ca € 100.000,- (€ 500,- pro m²). Die Kosten für die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr und die Vertragserrichtung gehen zu Lasten der Käuferseite.“ Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 32 / 22 15

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