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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 34 | Freitag 21. August 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG

VERORDNUNG Verkehrsbeschränkung Betrifft: Kreuzung Augarten-, Bahnhof- u. Grüttstraße - Verkehrsbeschränkung ("Vorrang geben") Zahl: L120.2F2-1/2020 haben vor dem Einfahren in die Grütt-/Bahnhofstraße, den von links und von rechts kommenden Fahrzeugen auf der Grütt-/Bahnhofstraße gemäß § 19 Abs. 4 StVO Vorrang zu geben (siehe beiliegende Planskizze). polizei Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit b Z. 1 und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie aufgrund der Lage, Widmung und Beschaffenheit der an der Straße gelegenen Gebäude und Gebiete verordnet: § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. c Z 23 StVO „Vorrang geben“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Die bisherigen Verordnungen für die Kreuzung Augarten-/ Grütt- u. Bahnhofstraße werden mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben. § 1 Fahrzeuglenker auf a) der Augartenstraße und b) der Bahnhofstraße, von der L 203 kommend, Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Planskizze: Kreuzung Augarten-, Bahnhof- u. Grüttstraße Rathausstraße 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 22 Nr. 34 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

TERMIN- VEREINBARUNG Nachmittags Terminvereinbarung erbeten bauamt Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die MitarbeiterInnen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter 05577/8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at SICHERHEITSTIPP Fenster zuverlässig sichern | Stürze verhindern Obwohl Fensterstürze von Kindern glücklicherweise relativ selten sind, sorgen sie dennoch immer wieder für dramatische Schlagzeilen. Solche Stürze enden meist mit schweren Verletzungen oder sogar tödlich. Um dies zu verhindern, müssen die Fenster gut gesichert werden. Am besten sind Sperren, die bereits im Fenstergriff integriert und nur mit einem Schlüssel zu öffnen sind. Aber auch der nachträgliche Einbau von Kindersicherungen ist kein Problem. Als weitere Schutzmaßnahme sollten alle Gegenstände im Fenster- oder Balkonbereich, die zum Hochklettern einladen (Stühle, Tische, …) entfernt werden. sicherheit Weitere Infos unter 05572/54343 oder info@sicheresvorarlberg.at Sicheres Vorarlberg Realschulstraße 6 / 1. Stock 6850 Dornbirn T +43 5572/54343-0 · info@sicheresvorarlberg.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 34 / 20 23

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