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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 34 | Freitag, 26. August 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

STATISTIK AUSTRIA Die

STATISTIK AUSTRIA Die PIAAC-Studie zur Erhebung von Alltagsfähigkeiten startet im September 2022. Rathaus An der PIAAC-Studie, die Alltagsfähigkeiten Erwachsener erhebt, nehmen über 30 Länder teil. Österreich beteiligt sich ab September erstmals daran. PIAAC steht für Programme for the International Assessment of Adult Competencies (Programm für internationale Einstufung der Kompetenzen Erwachsener). Sie wird von der OECD organisiert, in Österreich führt Statistik Austria die Studie durch. Worum geht es? Ob beim Einkauf im Supermarkt, bei Behördenwegen oder in der Arbeit: Erwachsene setzen tagtäglich Alltagsfähigkeiten ein, um am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen. Dies passiert meist unbewusst. Die PIAAC-Studie erfasst diese Fähigkeiten und liefert so Erkenntnisse für die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Für die Teilnahme sind keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten notwendig. Wer kann teilnehmen? Die Teilnahme erfolgt in mehreren Schritten: 1. Statistik Austria wählt zufällig Erwachsene aus. 2. Die ausgewählten Personen werden schriftlich zur Teilnahme eingeladen. Nach Erhalt des Einladungsbriefs vereinbaren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Termin mit einer Erhebungsperson. 3. Die Befragung besteht aus zwei Teilen, einem Fragebogen und der selbstständigen Bearbeitung von Alltagsaufgaben. 4. Als Dankeschön können die Teilnehmer:innen zwischen 50 Euro als Einkaufsgutschein oder einer Spende für ein Naturschutzprojekt wählen. Infos: Statistik Austria T +43 1 28-8488 piaac@statistik.gv.at www.statistik.gv.at/piaac www.lustenau.at/marketing 12 Nr. 34 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Radetzkystraße - Festlegung von Mehrzweckstreifen Betrifft: Radetzkystraße - Festlegung von Mehrzweckstreifen; Zahl:L120.2F2-16/2022 rungsverordnung idgF kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs 1 StVO mit der Anbringung dieser Bodenmarkierung in Kraft. § 2 Diese Verordnung ist durch Bodenmarkierungen gemäß § 13 (Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen) der Bodenmarkiepolizei Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs 1 lit b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs 1 der Verordnung der Vlb.g Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl Nr 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit des Verkehrs und der Fußgänger sowie aufgrund der Lage, Widmung und Beschaffenheit der an der Straße gelegenen Gebäude und Gebiete verordnet: Die Verordnung vom 26.09.2012, Zahl: L120.2F2-10/2012 (Festlegung eines Mehrzweckstreifens auf dem nördlichen Fahrbahnteil der Radetzkystraße) wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer § 1 Auf der Radetzkystraße wird beidseitig ein Mehrzweckstreifen gemäß § 2 Abs. 1 Z 7a StVO angebracht. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 34 / 22 13

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