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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 35 | Freitag 2. September 2021

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

ENDE DER BADE- Sonntag,

ENDE DER BADE- Sonntag, 12. September SAISON 2021 parkbad Das Parkbad Lustenau ist noch bis einschließlich Sonntag, den 12. September 2021, geöffnet. Wir danken allen Badegästen für Ihren so zahlreichen Besuch während der Badesaison 2021 und das Verständnis für fallweise Wartezeiten an der Parkbad-Kassa aufgrund der uns behördlich auferlegten 3-G Kontrollen. Wir hoffen, im kommenden Jahr den Badebetrieb wieder planmäßig Anfang Mai und ohne Einschränkungen für die Badegäste aufnehmen zu können und freuen uns, Sie dann wieder bei uns im „Parki“ begrüßen zu dürfen. Kombi-Saisonkarten Kombi-Saisonkarten für Parkbad und Rheinhalle berechtigen auch zum Eintritt beim Publikumseislauf in der Eishalle während der Saison 2021/22. Der Publikumslauf startet am Montag, den 18. Oktober 2021. Die genauen Öffnungszeiten werden rechtzeitig vor Saisonbeginn im Gemeindeblatt veröffentlicht. Hinweis für Dauerkartenbesitzer: Die Mieter von Saisonkabinen ersuchen wir, diese rechtzeitig zu räumen und die Schlüssel abzugeben. Sie erhalten dann die hinterlegte Kaution von € 30,-- wieder retour. Die Räumung der Saisonkabinen ist am Sonntag, den 12. September, auch bei Schlechtwetter in der Zeit von 09.00 bis 11.30 Uhr möglich. Zurückgebliebene Gegenstände werden nach Saisonende aus den Kabinen entfernt und als Fundsache behandelt. Parkbad Lustenau Mühlefeldstraße 21 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3210 parkbad@lustenau.at 24 Nr. 35 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Radveranstaltung „Ried-Rad-Ritterspiele 2021“ am 5.9.2021 polizei Betrifft: Teilstück der Hofsteigstraße - Verkehrsbeschränkung; (Sperre wegen Radveranstaltung "Ried-Rad-Ritterspiele 2021") Zahl: L130.2-26/2021 Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg. Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird anlässlich der Radveranstaltung „Ried-Rad-Ritterspiele 2021“ im Interesse der Sicherheit des Verkehrs und der Fußgänger sowie aufgrund der Lage, Widmung und Beschaffenheit der an der Straße gelegenen Gebäude und Gebiete verordnet: § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 6c StVO „Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainerverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer § 1 Lenkern von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 KFG ist am 5. September 2021, zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr das Befahren der Hofsteigstraße von der Kreuzung mit der Scheibenstraße bis zur Einmündung in die Zellgasse (L41) verboten. § 2 Von dem im § 1 angeführten Verbot sind der Anrainerverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgenommen. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 35 / 21 25

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