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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 35 | Freitag, 2. September 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Zusammen.Leben

Zusammen.Leben Fahrradkurs für Frauen in Lustenau „Auf die Sättel fertig los“ hieß es diesen Sommer beim Fahrradkurs für Frauen. Aufsteigen und losfahren, das klingt ganz selbstverständlich, ist es aber für viele nicht. Ob nie gelernt oder lange nicht mehr gefahren: Der Fahrradkurs der Gemeinde in Kooperation mit „Sicheres Vorarlberg“ ermöglichte das Erlernen des Fahrens in sicherem Rahmen. Eine Gruppe von acht Frauen nutzte die Gelegenheit, gemeinsam in die Pedale zu treten, um ihre mobile Unabhängigkeit zu erlangen. Dabei wurden sie vom professionellen Fahrradtrainer Lutz Schmelzinger vom Aktivzentrum Bregenzerwald unterstützt. Angefangen mit Schieben, Bremsen, Auf- und Absteigen bis hin zum Fahren im Parcours, dem sicheren Handzeichen und der Technik des Fahrrads brachte er den Damen in fünf Einheiten die ersten Schritte des Fahrradfahrens bei. Neben dem ehrenamtlichen Helfer Markus war auch die Gemeindesicherheitswache vor Ort und erklärte den teilnehmenden Frauen die Verkehrsregeln. aus der Fachstelle Zusammen.Leben. Nach bestandener Fahrprüfung gab es dann Applaus von Kindern und Partnern und eine feierliche Zeugnisübergabe. Weitere Informationen zu Fahrradkursen für Frauen und Fahrradspenden sind bei der Fachstelle Zusammen.Leben unter T 05577 8181 3006/3007 oder zusammenleben@lustenau.at erhältlich. Motiviert unterwegs „Und dann hieß es üben, üben, üben – was gemeinsam nicht nur Spaß gemacht, sondern auch motiviert hat. Das Erfolgsgefühl und gestärkte Selbstbewusstsein, als Erwachsene noch das Radfahren zu erlernen, konnte man den Frauen am Ende des Kurses regelrecht ansehen“, erzählt Organisatorin Natalie Weber Nach den fünf Kurseinheiten konnten die Frauen sicher durch den aufgebauten Parcours radeln. Stolze Gesichter bei der feierlichen Zeugnisübergabe nach bestandener Prüfung 12 Nr. 35 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Ortszentrum - Verkehrsbeschränkung; Rad.Lust am Markt" polizei Betrifft: Ortszentrum - Verkehrsbeschränkung; "Rad.Lust am Markt" Zahl: L130.2-34/2022-3 Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vlbg Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl Nr. 30/1995, wird im Interesse der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer und des Verkehrs verordnet: § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist am 3. September 2022, in der Zeit von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr, das Befahren folgender Teilstücke von Gemeindestraßen verboten: § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO 1960 „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO 1960 „Zufahrt bis Kirchplatz-Absperrung gestattet“ und „ausgenommen Zustelldienste für die Veranstaltung“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO 1960 idgF „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 idgF mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer 1. Maria-Theresien-Straße – von der Kreuzung mit der Schillerstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 2. Kaiser-Franz-Josef-Straße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 3. Rathausstraße – von der Kreuzung mit der Holzstraße bis zur Einmündung in die Kaiser-Franz-Josef-Straße, Jahnstraße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zum Kirchplatz § 2 Die Zufahrt bis zu allen Kirchplatz-Absperrungen ist gestattet. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. Vom im § 1 angeführten Verbot sind weiters „Zustelldienste für die Veranstaltung“ ausgenommen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 35 / 22 13

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