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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 35 | Freitag 28. August 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

WÄHLEN MIT WAHL- KARTE

WÄHLEN MIT WAHL- KARTE - BRIEFWAHL Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020 rathaus Wem es am Wahltag (13. September 2020) nicht möglich ist, seine Stimme in der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, kann dies mit einer Wahlkarte im Rahmen der Briefwahl bequem erledigen. Abwesenheitsgründe können Ortsabwesenheit oder gesundheitliche Gründe sein. Die Beantragung der Wahlkarten ist bereits möglich. Die Ausstellung und Zusendung selbst kann allerdings erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (Ende August) erfolgen. Beantragung der Wahlkarte • Persönlich im Rathaus, Bürgerservice (Nachweis der Identität erforderlich) • Über www.wahlkartenantrag.at können Sie mit der Bürgerkarte/Handysignatur, mit dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation, mit Ihrer Reisepassnummer oder einem gescannten Lichtbildausweis eine Wahlkarte anfordern • Mit der Anforderungskarte für eine Wahlkarte (eigener Abschnitt des zugestellten Folders „amtliche Mitteilung – Wahlunterlagen Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020) – die Anforderungskarte muss ausgefüllt und vor allem unterschrieben sein • Postalisch an die Adresse Marktgemeindeamt Lustenau, Bürgerservice, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau • Per E-Mail an wahlen@lustenau.at Bei einer Beantragung per E-Mail oder postalisch kann der Nachweis der Identität durch Mitsenden einer Kopie des Reisepasses oder Personalausweises erfolgen. Am sichersten und einfachsten kann die Wahlkarte entweder persönlich im Bürgerservice oder über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. BITTE BEACHTEN SIE: Die Wahlkarten werden bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl per Standardpost (nicht eingeschrieben) verschickt. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, so kann die Wählerin oder der Wähler nur noch mit der Wahlkarte wählen. Ohne diese Wahlkarte kann an der Wahl nicht mehr teilgenommen werden. Eine zweite Wahlkarte darf, egal aus welchem Grund, auf keinen Fall ausgestellt werden. Fristen der Beantragung Bei der Beantragung einer Wahlkarte muss der Grund angeführt und folgende Fristen beachtet werden: 1. Schriftliche oder elektronische Anträge müssen bis spätestens Mittwoch, den 09.09.2020 beim Gemeindeamt einlangen 2. Persönliche Anträge können bis Freitag, den 11.09.2020 um 12 Uhr gestellt werden Zur persönlichen Beantragung der Wahlkarte hat das Bürgerservice am Mittwoch, 09.09.2020 und Donnerstag, 10.09.2020 von 8 – 12 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr für Sie geöffnet. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 26 Nr. 35 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

Gültige Stimmabgabe durch Briefwahl Die amtlichen Stimmzettel und das neutrale Wahlkuvert werden der Wahlkarte entnommen und ausgefüllt. Die ausgefüllten Stimmzettel werden in das neutrale Wahlkuvert und anschließend in die Wahlkarte eingelegt. Die Wahlkarte muss zugeklebt werden. Auf der Wahlkarte ist durch die eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass die Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurden. Die verschlossene Wahlkarte kann persönlich, per Post (unfrankiert) oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde (Adresse ist bereits aufgedruckt) oder durch Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindeamt Lustenau, Rathausstraße 1, übermittelt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Wahlkarte für eine gültige Stimmabgabe rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt. Die Wahlkarte muss bis spätestens am Wahlsonntag, den 13. September 2020, um 12 Uhr im Rathaus Lustenau einlangen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at KUND- MACHUNG 44. Sitzung der Gemeindevertretung rathaus Am Donnerstag, den 03.09.2020, findet im Rathaussaal E9 des Lustenauer Rathauses um 19.00 Uhr, die 44. Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Fragestunde: 19.00 – 19.30 Uhr Sollten zu Beginn der Fragestunde keine Fragen gestellt werden, ist die Fragestunde beendet und die öffentliche Sitzung beginnt mit der vorgesehenen Tagesordnung. Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der an der Amtstafel angeschlagenen Tagesordnung. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 35 / 20 27

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