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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 36 | Freitag, 9. September 2022

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ABHOLUNG RHEINTALISCHE

ABHOLUNG RHEINTALISCHE DER WEIHNACHTSBÄUME MUSIKSCHULE Stundeneinteilung Schuljahr 2022/2023 musik • Alle Schüler:innen, die im vergangenen Schuljahr bereits Unterricht an der Rheintalischen Musikschule Lustenau hatten, sollen sich ab 15. September mit ihrem Lehrer bzw. ihrer Lehrerin in Verbindung setzen. • Alle Eltern der EMP-Schüler:innen (Eltern-Kind, rhythmisch-musikalische Früherziehung, Spielkreis Trommeln, Musik 1x1, Tanz) und der Singkreise erhalten eine persönliche Verständigung. • Alle Neuanmeldungen bzw. Schüler:innen, die das Instrument wechseln, erhalten für das Schuljahr 2022/2023 eine persönliche Verständigung. • Unterrichtsbeginn: Montag, 19. September 2022 Direktorin: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule CORONAVIRUS Nationales Impfgremium empfiehlt die Auffrischungsimpfung (4. Stich) ab dem 12. Lebensjahr. „Die Corona-Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und entlastet so die Spitäler. Deshalb sollten sich alle ab zwölf Jahren bis spätestens im Oktober/November den 4. Stich, also die Auffrischungsimpfung, holen, wenn diese mindestens ein halbes Jahr zurückliegt“, informiert Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher, die sich der Empfehlung des nationalen Impfgremiums anschließt. Bei der Altersgruppe ab 60 Jahren und bei Risikopersonen, unabhängig vom Alter, wird die 4. Impfung schon ab vier Monaten nach der letzten Impfung empfohlen. Die Empfehlung des nationalen Impfgremiums richtet sich auch an Personen, die noch keine Impfung oder eine unvollständige Grundimmunisierung erhalten haben. Diese sollten schnellstmöglich die Grundimmunisierung beginnen oder abschließen. Bei Schulkindern sollte zum Schulbeginn die Grundimmunisierung mit drei Impfungen abgeschlossen sein. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181- 0 gemeindeamt@lustenau.at Infos und Anmeldungen Allgemeine Informationen rund um die Coronaimpfung und alle aktuellen Impfangebote sind auf den Seiten des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft abrufbar. Dort ist auch die Anmeldung für Impftermine möglich. Auch www.rund-ums-impfen.at informiert umfassend. Auf Youtube ist außerdem ein Kurzfilm über die Impfung und die Anmeldung dazu zu finden. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Wer auch diese Möglichkeit nicht hat, kann sich bei der kostenlosen Corona-Hotline des Landes 0800 201 360 melden und erhält entsprechende Unterstützung. gesundheit 14 Nr. 36 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 19.05.2022 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes rathaus Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Lustenau wird nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung vom 03.09.2022 mit der Planzahl 031-333/384 wie folgt geändert: Gst-Nr (TF) KG Nr: Widmung/Ersichtlichm. Alt: Widmung/Ersichtlichm. Neu: Ungefähres Flächenausmaß (m 2 ) 7739 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Mischgebiet 684 Hinweis: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 18.08.2022, Zahl VIIa-50.030.55-5//-657, genehmigt worden. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Planeinsicht Bauamt Zi. 13 Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 36 / 22 15

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