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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 37 | Freitag 11. September 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

ENDE DER BADE- SAISON

ENDE DER BADE- SAISON 2020 Sonntag, 13. September parkbad Das Parkbad Lustenau ist noch bis einschließlich Sonntag, den 13. September 2020 geöffnet. Wir danken allen Badegästen für ihren so zahlreichen Besuch während der Badesaison 2020 und das weitestgehend disziplinierte Verhalten im Zusammenhang mit den Covid-19 Auflagen. Wir hoffen, im kommenden Jahr den Badebetrieb wieder planmäßig Anfang Mai ohne Einschränkungen aufnehmen zu können und freuen uns, Sie dann wieder bei uns im „Parki“ begrüßen zu dürfen. Hinweis für Dauerkartenbesitzer: Saisonkabinen Die Mieter von Saisonkabinen ersuchen wir, diese rechtzeitig zu räumen und die Schlüssel abzugeben. Sie erhalten dann die hinterlegte Kaution von € 30,– wieder retour. Die Räumung der Saisonkabinen ist am Sonntag, den 13. September, auch bei Schlechtwetter in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich. Zurückgebliebene Gegenstände werden nach Saisonende aus den Kabinen entfernt und als Fundsache behandelt. Kombi-Saisonkarten Kombi-Saisonkarten für Parkbad und Rheinhalle berechtigen auch zum Eintritt beim Publikumseislauf in der Eishalle während der Saison 2020/21. Der Publikumseislauf startet am Samstag, den 17. Oktober 2020. Die genauen Öffnungszeiten werden rechtzeitig vor Saisonbeginn im Gemeindeblatt veröffentlicht. Parkbad Lustenau Mühlefeldstraße 21 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3210 parkbad@lustenau.at 30 Nr. 37 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Lustenau über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für eine Teilfläche des Grundstück GST NR 3213, KG Lustenau, Rotkreuzstraße rathaus Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 03.09.2020 den Entwurf einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für eine Teilfläche des Grundstück GST NR 3213, KG Lustenau, Rotkreuzstraße, gemäß § 31 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (www.lustenau.at unter Bürgerservice / Rathaus / Amtstafel) von 14.09.2020 bis 12.10.2020 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5002 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 20 31

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