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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 37 | Freitag 11. September 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Bitte bringen Sie die

Bitte bringen Sie die (am besten schon ausgefüllten) Stimmzettel, sonst Ihren Stift, die amtliche Wahlinformation, einen Lichtbildausweis und Ihren Mund-Nasen-Schutz zur Wahl mit. Rathaus Am Sonntag, den 13. September ist Wahltag Zweiter Anlauf nach der Absage im März: Lustenaus Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sind diesen Sonntag aufgerufen, die 36 Mandate der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zu wählen. Jede Stimme zählt, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung finden alle fünf Jahre statt. Erstmals gibt es bei dieser Wahl zwei separate Stimmzettel für die beiden Wahlen. Es treten fünf KanditatInnen für die Bürgermeisterwahl und sechs Parteien für die Gemeindevertretungswahl an. 2 Stimmzettel: Wie gebe ich meine Stimme ab? Im Kreis neben dem Namen der Bürgermeisterkandidatin oder des Bürgermeisterkandidaten bzw. der Partei muss ein „X“ gemacht werden. Die Wahl des Bürgermeisters ist unabhängig von der Wahl einer Partei in die Gemeindevertretung: Das bedeutet, dass die Stimme für die gewählte Kandidatin oder den gewählten Kandidaten gültig ist, unabhängig davon, welcher Partei die Stimme für die Gemeindevertretung gegeben wurde. Für die Wahl der GemeindevertreterInnen können bis zu fünf Vorzugsstimmen für ListenkandidatInnen der gewählten Partei vergeben werden. Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann dabei maximal zwei Vorzugsstimmen erhalten. Stimmzettel zuhause durchschauen und schon ausfüllen Die Stimmzettel und Wahlausweise mit der amtlichen Wahlinformation haben alle Stimmberechtigten zugestellt bekommen. So kann man sich schon vor der Wahl ohne Zeitdruck Gedanken zur Wahl zu machen und die Stimmzettel idealerweise zuhause ausfüllen. 8 Nr. 37 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

Erstmals gibt es zwei separate Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung. Rathaus Termine Es müssen beide Stimmzettel, der Abschnitt „Wahlausweis“ sowie ein amtlicher Lichtbildausweis mit in das Wahllokal gebracht werden. In der Wahlzelle liegen Ersatzstimmzettel auf. Wer wird BürgermeisterIn und wer kommt in die Gemeindevertretung? Für die Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin braucht es die absolute Mehrheit, also 50 % plus eine Stimme. Erreicht keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten diese Grenze, findet 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten BürgermeisterkandidatInnen statt. Die Mandate der Gemeindevertretung werden nach der Anzahl der Stimmen unter den Parteien aufgeteilt. COVID-19 Schutzkonzept und weitere Empfehlungen Kranke Wählerinnen und Wähler sollen dringend die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Im Wahllokal selber halten Sie bitte Abstand und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. In den Wahllokalen stehen Desinfektionsmittel bereit. Bringen Sie die amtliche Wahlinformation, einen amtlichen Lichtbildausweis und die schon ausgefüllten Stimmzettel oder ihr eigenes Schreibzeug mit. Gemeindewahlen 2020 Wahlzeit: Sonntag, 13. September 2020, 8 – 12 Uhr Wahlort ist der jeweilige Wahlsprengel, er ist auf den Wahlinformationen vermerkt. Abgabeschluss Wahlkarten: Im Rathaus eingelangt bis 13. 9. 2020, 12 Uhr KandidatInnen zur Bürgermeisterwahl: Kurt Fischer (Lustenauer Volkspartei) Martin Fitz (FPÖ und Parteifreie) Christine Bösch-Vetter (Die Grünen Lustenau) Manuela Lang (SPÖ und Unabhängige) Mathias Schwabegger (NEOS-Lustenau) Listen zur Wahl der Gemeindevertretung: Bürgermeister Kurt Fischer – Lustenauer Volkspartei Lustenauer FPÖ u. Parteifreie – Martin Fitz Die Grünen Lustenau SPÖ & Unabhängige Lustenau NEOS-Lustenau HaK Lustenau Weitere Infos Jürgen Peter T +43 5577 8181-3101 oder E juergen.peter@lustenau.at www.lustenau.at/wahl Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 20 9

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