NEUE CORONA- MASSNAHMEN Seit 15. September gilt der neue Dreistufenplan. gesundheit Letzte Woche hat die Bundesregierung neue Maßnahmen zur Senkung der Coronazahlen angekündigt. Es gibt einen Dreistufenplan, der von der Belegung der Intensivbetten in ganz Österreich abhängt. Stufe 1: Zehn Prozent der Intensivbetten belegt (200 Patient:innen) Es gelten folgende Maßnahmen: • Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden musste (Öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte, Apotheken, Trafiken), gilt wieder für alle die FFP2-Maskenpflicht. • Im sonstigen Handel ist die FFP2-Maske für Ungeimpfte Pflicht, für alle anderen empfohlen. • FFP2-Maske für Ungeimpfte in Museum und Bibliothek: Die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte gilt auch in Kultureinrichtungen, wo nicht „3G“ gilt. Das bedeutet, Ungeimpfte müssen diese Maske in Museen, Bibliotheken und Archiven tragen. Im Konzert und im Theater reicht wie bisher ein Test. • Die Antigen-Tests gelten nur noch 24 statt bisher 48 Stunden. • Für Veranstaltungen ab 25 Teilnehmer:innen gilt die 3G-Regel (bisher 100) • Die Einhaltung der Maßnahmen wird auch verstärkt kontrolliert. Gültigkeiten nicht beeinflusst werden. Stufe 3: 20 Prozent der Intensivbetten belegt (400 Patient:innen) Sieben Tage nach Überschreitung gilt folgendes: • Ist diese Stufe erreicht, gelten nur noch PCR-Tests als 3G-Nachweis. Das betrifft laut jetzigem Stand etwa Theater, Kino, die Gastronomie oder sämtliche körpernahen Dienstleister:innen. Den Bundesländern steht es aber wie bisher frei, strengere Maßnahmen einzuführen. Stufe 2: 15 Prozent der Intensivbetten belegt (300 Patient:innen) Sieben Tage nach Überschreitung des Schwellenwertes gilt folgendes: • Die Zutrittsregeln für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze werden verschärft. Sind über 500 Personen vorgesehen, ist der Eintritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich. Der Status „Genesen“ gilt wie bisher sechs Monate nach der Erkrankung. • Wohnzimmertests sind nicht mehr als 3G-Nachweis gültig. Die Regeln in Schulen sollen bundesweit durch verkürzte Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at 14 Nr. 37 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
SPRECH- STUNDE Bürgermeister Dr. Kurt Fischer rathaus Kann ich Ihnen bei Ihren Fragen oder Anliegen weiterhelfen? Haben Sie Ideen oder Anregungen für Lustenau? Dann nützen Sie meine Sprechstunde für ein persönliches Gespräch. Dienstag, 21. September 2021, von 9.30 Uhr bis 11 Uhr. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Bitte melden Sie sich im Sekretariat für einen Sprechstundentermin an. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at LINIE 54 HALTE- STELLE VERLEGT Die Haltestelle „Kindergarten Rotkreuz“ wird vom Fischerbühel in die Hinterfeldstraße verlegt. mobilität Die Baustelle des Campus Rotkreuz macht die Verlegung der Haltestelle „Kindergarten Rotkreuz“ der Buslinie 54 vom Fischerbühel in die Hinterfeldstraße bis ins Jahr 2025 notwendig. Die Haltestelle „Fischerbühel“ in der Bahnhofsstraße kann von der Linie 54 nicht angefahren werden und entfällt. Ab Montag, 13.9.2021 wird die Buslinie 54 in beide Richtungen durch die Hinterfeldstraße umgeleitet. Die Ersatzhaltestelle „Kindergarten Rotkreuz“ befindet sich an der Ecke Hinterfeldstraße/Rotkreuzstraße. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5004 carina.niedermair@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 21 15
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