Aufrufe
vor 2 Jahren

Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 37 | Freitag 16. September 2021

  • Text
  • Wwwlustenauat
  • Volksbegehren
  • Infos
  • Gemeindeblatt
  • Lustenauer
  • Lustenau
Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG Änderung

KUND- MACHUNG Änderung Flächenwidmungsplan rathaus Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 1.7.2021 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes. Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Lustenau wird nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung vom 11.3.2021 mit der Planzahl 031-333/387 wie folgt geändert: Grundstücksnummernverzeichnis Gst-Nr (TF) KG Nr. FWP – alt FWP – neu Fläche (m 2 ) 7732 92005 Freifläche Freihaltegebiet Baufläche Wohngebiet 649 649 Hinweis: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 26.08.2021, Zahl VIIa-50.030.55-5//-579, genehmigt worden. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Planeinsicht Bauamt Zi 13 Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-5000 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at bauamt@lustenau.at 18 Nr. 37 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERLAUT- BARUNG über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung rathaus • Notstandshilfe Aufgrund der am 1. April 2021 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgegebenen Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 20. September 2021, bis (einschließlich) Montag, 27. September 2021, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemneinde (diesem Magristrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgende Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 20. September 2021, von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 21. September 2021, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 22. September 2021, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 23. September 2021, von 8 bis 20 Uhr, Freitag, 24. September 2021, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 25. September 2021, von 8 bis 12 Uhr, Sonntag, 26. September 2021, geschlossen, Montag, 27. September 2021, von 8 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. September 2021), 20 Uhr, durchführen. Für den Bürgermeister: i.A. Jürgen Peter Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 21 19

LUSTENAUER GEMEINDEBLATT

© Marktgemeinde Lustenau 2023