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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 37 | Freitag, 16. September 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG Teilstück

VERORDNUNG Teilstück des Pestalozziweges - Verkehrsbeschränkung polizei Betrifft: Teilstück des Pestalozziweges - Verkehrsbeschränkung (Halte- und Parkverbot) Zahl: L120.2F2-17/2022 Verordnung des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Lustenau vom 14. Juli 2022. Gemäß der §§ 43 Abs. 1 lit b sowie 94d Z 4 lit a der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) wird angeordnet: § 1 Auf dem Teilstück des Pestalozziweges, von der Kreuzung mit der Hasenfeldstraße bis zur Hnr 7, ist auf beiden Fahrbahnseiten das Halten und Parken verboten. Dieses Verbot gilt an Schultagen von 7.15 bis 8.00 Uhr und von 11.30 bis 13.00 Uhr. § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit a Z 13 b StVO „Halten und Parken verboten“ und den Zusatztafeln nach § 54 StVO „Anfang“ bzw. „Ende“ und der Zusatztafel „gilt an Schultagen von 7.15 bis 8.00 Uhr und von 11.30 bis 13.00 Uhr“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Für den Gemeindevorstand: Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 22 Nr. 37 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG über die Einberufung der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lustenau rathaus am Mittwoch, den 05. Oktober 2022, um 19.00 Uhr, findet im Rathaus, Rathaussaal E9, eine Vollversammlung der Jagdgenossenschaft für das Genossenschaftsjagdgebiet Lustenau statt. Tagesordnung: 1. Berichte 2. Bestellung einer Schriftführerin 3. Bericht der Rechnungsprüfer 4. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jagdjahr 01.04.2021 - 31.03.2022 5. Neuwahl der Rechnungsprüfer 6. Änderung der Satzung 7. Genehmigung der Niederschrift vom 06.07.2021 8. Allfälliges Zu dieser Vollversammlung werden alle Eigentümer der anrechenbaren Grundflächen im Genossenschaftsjagdgebiet Lustenau im Sinne des § 6 Jagdgesetz, LGBI 32/1988 idF LGBI 4/2022, herzlich eingeladen. Das Stimmrecht in der Vollversammlung kommt nur jenen Mitgliedern zu, die Eigentümer von mehr als 0,3 ha anrechenbarer Fläche sind. Das Stimmrecht der Genossenschaftsmitglieder richtet sich nach ihrem Anteil an den anrechenbaren Flächen, die zur Jagdgenossenschaft gehören. Bei einem Flächenanteil von 0,3 ha - 5 ha stehen 1 Stimme, bei 5 - 10 ha 2 Stimmen zu. Für die 10 ha übersteigende Fläche steht je angefangene 10 ha eine weitere Stimme zu. Steht ein Grundstück (anrechenbare Fläche) im Miteigentum mehrerer Personen, so können die Miteigentümer ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und die anwesenden Mitglieder wenigstens die Hälfte aller im Mitgliedsverzeichnis ausgewiesenen Stimmen vertreten. Ist die Vollversammlung bei ordnungsgemäßer Einberufung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, so wird sie nach Ablauf einer halben Stunde bei unveränderter Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder und der auf diese Mitglieder entfallenden Stimmen beschlussfähig. Die Stimmberechtigten werden höflich gebeten zur Vollversammlung eine Liste, beinhaltend Einlagezahl (EZ), Grundstücksnummern (Gst-Nrn), einen Pass/Personalausweis/ Führerschein zur Identifikation sowie allenfalls eine schriftliche Vollmacht der Miteigentümer, mitzubringen. HINWEIS: Mit der Registrierung der Stimmberechtigten und Bevollmächtigten wird bereits ab 18.00 Uhr (1 Stunde vor Beginn der Vollversammlung) begonnen. Ab sofort ist bereits eine Anmeldung unter tanja.ruef@lustenau.at bzw. T 05577/8181-2203 möglich. Wir ersuchen Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Obmann: Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben. Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen von Ehegatten sowie von Eltern und Kindern, höchstens 3 Mitglieder vertreten. Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-2203 Tanja.Ruef@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 22 23

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