VERLAUT- BARUNG über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen rathaus • Kinderrechte-Volksbegehren • GIS Gebühr abschaffen • FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG Aufgrund der am 15. Juli 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 19. September 2022, bis (einschließlich) Montag, 26. September 2022, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text der Volksbegehren samt Begründungen Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemneinde (diesem Magristrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgende Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 19. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 20. September 2022, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 21. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 22. September 2022, von 8 bis 20 Uhr, Freitag, 23. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 24. September 2022, von 8 bis 12 Uhr, Sonntag, 25. September 2022, geschlossen, Montag, 26. September 2022, von 8 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. September 2022), 20 Uhr, durchführen. Für den Bürgermeister: i.A. Jürgen Peter Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at 24 Nr. 37 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
VERLAUT- BARUNG über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung rathaus • Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen • Black Voices • COVID-Maßnahmen abschaffen Aufgrund der am 17. Mai 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 19. September 2022, bis (einschließlich) Montag, 26. September 2022, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemneinde (diesem Magristrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgende Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 19. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 20. September 2022, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 21. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 22. September 2022, von 8 bis 20 Uhr, Freitag, 23. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 24. September 2022, von 8 bis 12 Uhr, Sonntag, 25. September 2022, geschlossen, Montag, 26. September 2022, von 8 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. September 2022), 20 Uhr, durchführen. Für den Bürgermeister: i.A. Jürgen Peter Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 22 25
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