VERLAUT- BARUNG über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungsrathaus • RECHT AUF WOHNEN Aufgrund der am 29. Juni 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 19. September 2022, bis (einschließlich) Montag, 26. September 2022, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehren samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. erklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemneinde (diesem Magristrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgende Adresse (an folgenden Adressen) Rathaus, Bürgerservice, Zimmer E6 an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 19. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 20. September 2022, von 8 bis 20 Uhr, Mittwoch, 21. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 22. September 2022, von 8 bis 20 Uhr, Freitag, 23. September 2022, von 8 bis 16 Uhr, Samstag, 24. September 2022, von 8 bis 12 Uhr, Sonntag, 25. September 2022, geschlossen, Montag, 26. September 2022, von 8 bis 16 Uhr. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. September 2022), 20 Uhr, durchführen. Für den Bürgermeister: i.A. Jürgen Peter Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at 26 Nr. 37 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
FAMILIENZUSCHUSS JETZT PROFITIEREN Ab Oktober wird der Familienzuschuss erhöht. soziales Vorarlbergs Familien profitieren ab Oktober 2022 von der Erhöhung des Familienzuschusses. Der Mindestzuschuss wird verdreifacht und der Höchstzuschuss wird um fast 20 Prozent erhöht. Wer im Oktober einen Familienzuschuss erhält, sichert sich auch eine einmalige zusätzliche Auszahlung. • Der Familienzuschuss kann im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld beantragt werden. Er wird für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt. • Der Mindestzuschuss wird von Euro 51,– auf Euro 150,– angehoben, also verdreifacht. • Der Höchstzuschuss wird um fast 20 Prozent erhöht, von aktuell Euro 505,50 auf Euro 600,–. • Auch die Einkommensobergrenze wurde erhöht. • NUR FÜR OKTOBER 2022: Für alle Familien, die im Oktober 2022 den Familienzuschuss beziehen, gibt es eine einmalige zusätzliche Auszahlung des Familienzuschusses. Alle Familien, die aktuell schon einen Familienzuschuss beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Erhöhung wird ab 1. Oktober 2022 automatisch angerechnet. Weitere Informationen zum Familienzuschuss erteilt das Sozialreferat im Rathaus Rathausstraße 1 T 05577 8181-3002 Antragsformulare, Informationen sowie ein unverbindlicher Familienzuschuss-Rechner sind auch unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss abrufbar. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3002 soziales@lustenau.at Jeden Dienstag von 14.30 bis 17 Uhr Anmeldung erforderlich: Mobiler Hilfsdienst Lustenau T 05577 84311 6600 Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 37 / 22 27
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