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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 38 | Freitag 18. September 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

MASKENPFLICHT

MASKENPFLICHT Verschärfte Maßnahmen gegen Corona Angesichts der zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen sind österreichweit seit Montag, den 14. September verschärfte Maßnahmen in Kraft. Unter anderem gilt wieder eine Maskenpflicht im ganzen Handel, im Dienstleistungssektor, in Behörden mit Parteienverkehr, in Schulen außerhalb des Klassenverbands und für das Personal in der Gastronomie. Maskenpflicht im Rathaus und Dienststellen Im Rathaus und den Dienststellen der Marktgemeinde heißt es deshalb wieder für BesucherInnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Mund-Nasen-Schutz auf den Gängen zu tragen und bei Parteienverkehr dort, wo es keine Plexiglaswand zur Abschirmung gibt. gesundheit Veranstaltungsbeschränkungen Auch bei Veranstaltungen gibt es Verschärfungen: Ohne zugewiesene Sitzplätze beträgt die maximale Personenzahl im Inneren 50 Personen, im Freien 100 Personen. Bei Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen liegt sie bei 1.500 Personen, im Freien bei 3.000 Personen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at VERWERTUNG FALLOBST umwelt Mit dem nahenden Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern auch reifes Obst von den Bäumen. Birnen und Äpfel können heute großteils nicht mehr im eigenen Haushalt verwertet werden. Wer nicht weiß, wohin mit dem Fallobst, kann sich an die Jugendwerkstätten wenden: Die Jugendlichen lesen für Sie das Obst auf. Ist das Obst verwertbar, ist die Arbeit kostenlos. Bei nicht verwertbarem Obst sind pro Helfer und Stunde € 10,00 als Selbstbehalt an Ort und Stelle zu bezahlen. Die Jugendwerkstätten beraten Sie gerne und kommen zu einer Besichtigung vorbei. Diese Aktion ist ausschließlich für die Obstbaumbesitzer vorgesehen, die in Lustenau Obstbäume besitzen oder betreuen. Kontakt Dornbirner Jugendwerkstätten T +43 5572 51351, E projekte.djw@schule.at Mobiltelefon Herr Schrank: M +43 676/833068876 Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at 24 Nr. 38 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Teilstücke der Grütt-/Sand- und Badlochstraße - Verkehrsbeschränkungen polizei Betrifft: Teilstücke der Grütt-/Sand- und Badlochstraße - Verkehrsbeschränkungen (Sperre wegen Umbau der Kreuzung Grütt-/Sand- u. Badlochstraße) Zahl: L120.2F3-115/2020 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund eines Umbaus der Kreuzung Grütt-/Sand- und Badlochstraße (vorgesehener Zeitraum: 21. September 2020 bis längstens 31. Oktober 2020) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf den angeführten Straßen für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 2 Der Verkehr wird über Gemeinde- und Landesstraßen umgeleitet. § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b, StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren a) der Grüttstraße im Bereich zwischen der Hnr. 6 und der Hnr. 9, b) der Sandstraße im Bereich zwischen der Hnr. 40 und der Einmündung in die Grüttstraße sowie c) der Badlochstraße im Bereich zwischen dem Objekt Grüttstraße 7 und der Einmündung in die Grüttstraße verboten – siehe beiliegende Planskizze. Von diesem Verbot sind der Baustellenverkehr und der Anrainerverkehr ausgenommen. Rathausstraße 6890 Lustenau T +43 (0)5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 38 / 20 25

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