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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 38 | Freitag, 23. September 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG 18.

KUND- MACHUNG 18. Sitzung der Gemeindevertretung rathaus Am Donnerstag, den 29.09.2022, findet im Rathaussaal E9 des Lustenauer Rathauses, um 19 Uhr die 18. Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Fragestunde: 19 – 19.30 Uhr Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der an der Amtstafel angeschlagenen Tagesordnung. Beschlüsse und Debatten können via Livestream mitverfolgt werden. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage unter www.lustenau.at. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · 6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Das Brouot heät ou scho-n-amôl Oôlfi lütö ghöort. Das Brot ist altbacken. Lustenauer Mundart 22 Nr. 38 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG über die Einberufung der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lustenau rathaus am Mittwoch, den 05. Oktober 2022, um 19.00 Uhr, findet im Rathaus, Rathaussaal E9, eine Vollversammlung der Jagdgenossenschaft für das Genossenschaftsjagdgebiet Lustenau statt. Tagesordnung: 1. Berichte 2. Bestellung einer Schriftführerin 3. Bericht der Rechnungsprüfer 4. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jagdjahr 01.04.2021 - 31.03.2022 5. Neuwahl der Rechnungsprüfer 6. Änderung der Satzung 7. Genehmigung der Niederschrift vom 06.07.2021 8. Allfälliges Zu dieser Vollversammlung werden alle Eigentümer der anrechenbaren Grundflächen im Genossenschaftsjagdgebiet Lustenau im Sinne des § 6 Jagdgesetz, LGBI 32/1988 idF LGBI 4/2022, herzlich eingeladen. Das Stimmrecht in der Vollversammlung kommt nur jenen Mitgliedern zu, die Eigentümer von mehr als 0,3 ha anrechenbarer Fläche sind. Das Stimmrecht der Genossenschaftsmitglieder richtet sich nach ihrem Anteil an den anrechenbaren Flächen, die zur Jagdgenossenschaft gehören. Bei einem Flächenanteil von 0,3 ha - 5 ha stehen 1 Stimme, bei 5 - 10 ha 2 Stimmen zu. Für die 10 ha übersteigende Fläche steht je angefangene 10 ha eine weitere Stimme zu. Steht ein Grundstück (anrechenbare Fläche) im Miteigentum mehrerer Personen, so können die Miteigentümer ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und die anwesenden Mitglieder wenigstens die Hälfte aller im Mitgliedsverzeichnis ausgewiesenen Stimmen vertreten. Ist die Vollversammlung bei ordnungsgemäßer Einberufung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, so wird sie nach Ablauf einer halben Stunde bei unveränderter Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder und der auf diese Mitglieder entfallenden Stimmen beschlussfähig. Die Stimmberechtigten werden höflich gebeten zur Vollversammlung eine Liste, beinhaltend Einlagezahl (EZ), Grundstücksnummern (Gst-Nrn), einen Pass/Personalausweis/ Führerschein zur Identifikation sowie allenfalls eine schriftliche Vollmacht der Miteigentümer, mitzubringen. HINWEIS: Mit der Registrierung der Stimmberechtigten und Bevollmächtigten wird bereits ab 18.00 Uhr (1 Stunde vor Beginn der Vollversammlung) begonnen. Ab sofort ist bereits eine Anmeldung unter tanja.ruef@lustenau.at bzw. T 05577/8181-2203 möglich. Wir ersuchen Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Obmann: Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben. Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen von Ehegatten sowie von Eltern und Kindern, höchstens 3 Mitglieder vertreten. Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-2203 Tanja.Ruef@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 38 / 22 23

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