KUND- MACHUNG über die in der 44. Sitzung der Gemeindevertretung am 03.09.2020 gefassten Beschlüsse rathaus 1. ANNAHMEERKLÄRUNG FÖRDERVERTRAG KOMMUNAL KREDIT, BA 63, KANALKATASTER GEBIET B Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: Die Marktgemeinde Lustenau erklärt aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 03.09.2020 die vorbehaltslose Annahme des Fördervertrages vom 13.07.2020 der Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Vertreterin des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Antragsnummer C005080, betreffend die Gewährung von Förderungen-Fördersatz € 2,-/Lfm der förderbaren Investitionen von € 270.000,- für das Leitungsinformationssystem Kanalkataster Gebiet B, BA 63. 2. AUFNAHME VON DARLEHEN 2.1. AUFNAHME VON DARLEHEN - DARLEHEN ZUR FINANZIERUNG DER ORTSKANALISATION Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 27:9 Stimmen den nachstehenden Beschluss: Die Marktgemeinde Lustenau nimmt bei der UniCredit Bank Austria AG, Maria-Theresien-Straße 36, Innsbruck, ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren zur Finanzierung der Ortskanalisation 2020 auf. Die Darlehenshöhe beträgt € 5.500.000,- und unterliegt 10 Jahre lang einem Fixzinssatz von 0,26%. Dieser Fixzinssatz entspricht den aktuellen Marktbedingungen zum Datum der Angebotserstellung (02. September 2020) und wird bei Abschluss des Kreditvertrages auf Basis aktueller Parameter berechnet und festgesetzt (dementsprechend ist es möglich, dass sich bei einer Zusage die tatsächliche Kreditkondition leicht zur Angebotskondition unterscheidet). Nach Ablauf der ersten 10 Jahre erfolgt eine Neuverhandlung der Kondition. 2.2. AUFNAHME VON DARLEHEN - DARLEHEN ZUR FINANZIERUNG VON GRUNDSTÜCKSKÄUFEN Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 27:9 Stimmen den nachstehenden Beschluss: Die Marktgemeinde Lustenau nimmt bei der UniCredit Bank Austria AG, Maria-Theresien-Straße 36, Innsbruck, ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren zur Finanzierung von Grundstückskäufen 2020 auf. Die Darlehenshöhe beträgt € 8.000.000,- und unterliegt 10 Jahre lang einem Fixzinssatz von 0,26%. Dieser Fixzinssatz entspricht den aktuellen Marktbedingungen zum Datum der Angebotserstellung (02. September 2020) und wird bei Abschluss des Kreditvertrages auf Basis aktueller Parameter berechnet und festgesetzt (dementsprechend ist es möglich, dass sich bei einer Zusage die tatsächliche Kreditkondition leicht zur Angebotskondition unterscheidet). Nach Ablauf der ersten 10 Jahre erfolgt eine Neuverhandlung der Kondition. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 18 Nr. 39 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
KUNDMACHUNG über die in der 44. Sitzung der Gemeindevertretung am 03.09.2020 gefassten Beschlüsse rathaus 3. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Die Beschlüsse unter diesem Tagesordnungspunkt werden gesondert kundgemacht. 4. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG GST-NR 3213 (TF) Der Beschluss unter diesem Tagesordnungspunkt wird gesondert kundgemacht. 5. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 5.1. GST-NR 4017/1 - LIEGENSCHAFT BUNDESGYMNASIUM Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: Die Marktgemeinde Lustenau als Eigentümerin der Liegenschaften Gst-Nr 4017/1 (Bundesgymnasium Lustenau samt Dreifachturnhalle) und Gst-Nr 4023 verlegt die östliche Grundgrenze der Gst-Nr 4017/1 so, dass sich künftig das gesamte Schulgebäude und der angrenzende Grünstreifen bis zur Gehsteigkante auf der Gst-Nr 4017/1 befindet. Dabei wird gemäß eines Vorausplans der AVD Vermessung ZT GmbH eine Fläche von 1.133 m² verschoben. 5.2. GST-NRN 269 UA - BEREINIGUNG UND NEUVERMESSUNG STADION HOLZSTRASSE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: 1. Die Marktgemeinde Lustenau löst die gemeindeeigenen Liegenschaften mit den Nummern 7294 (295 m²) und 7295 (81 m²) auf und schlägt diese Flächen der gemeindeeigenen Liegenschaft Gst-Nr 269 zu. 2. Die Marktgemeinde Lustenau scheidet aus der gemeindeeigenen Liegenschaft Gst-Nr 269 in Summe 759 m² aus und schlägt diese der Grundstücksnummer 6950/5 (Öffentliches Gut, Gemeindestraße) zu. Dr. Kurt Fischer Bürgermeister Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 39 / 20 19
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