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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 4 | Freitag 28. Jänner 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

RHEINTALISCHE

RHEINTALISCHE MUSIKSCHULE musikschule KONZERT IM FASCHING Freitag, 28.1. 19 UHR Reichshofsaal Lustenau DIREKTORIN: Doris Glatter-Götz, MAS Kartenvorverkauf: Rheintalische Musikschule Einlass ab 17.45 UHR Es gilt der 2G-Nachweis (für schulpflichtige Kinder Ninja-Pass). Maskenpflicht während der Veranstaltung. Begrenzte Teilnehmerzahl. Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule SIRENENTEST IN DER SCHWEIZ Am Mittwochnachmittag, den 2. Februar, findet in der Schweiz der jährliche landesweite Sirenentest statt. Im Zeitraum von 13.30 Uhr bis 16 Uhr sind die Signaltöne mitunter auch in Lustenau zu hören. sicherheit Getestet wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des „Allgemeinen Alarms", ein regelmäßig auf- und absteigender Heulton von einer Minute, und des „Wasseralarms". Dieses Signal besteht aus zwölf Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je zehn Sekunden. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen sind unter sirenentest.ch abrufbar. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 12 Nr. 04 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

NEUESTE CORONA-INFOS Registrierte Antigen-Tests wieder als 3G-Nachweis zulässig; Anpassungen bei Absonderungen und Gültigkeitsregeln für den Grünen Pass gesundheit Seit Freitag, 21. Jänner, sind Antigentests wieder als 3G-Nachweis am Arbeitsplatz anerkannt. Sie sind wie bisher 24 Stunden ab Abnahme gültig, wenn sie über den ausgegebenen QR-Code unter www.vorarlberg.at/coronatest registriert wurden. Antigentests mit QR-Code-Kleber sind von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 12 Uhr im Reichshofsaal erhältlich. Die Selbsttests gelten nicht für den grünen Pass. Breites Angebot an den Landesteststraßen In Vorarlberg können täglich - zusätzlich zu den Selbsttests – 1.300 Antigentests, 2.400 behördliche PCR-Tests und 6.000 PCR-Screenings in den acht Landes-Teststraßen durchgeführt werden. Das ergibt wöchentlich knapp 68.000 Testmöglichkeiten. Anmeldungen für diese Testungen sind unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet möglich. Hinzu kommen noch weitere Testmöglichkeiten bei Apotheken und Apothekenpartnern sowie Betriebs- und Schultestungen. Wichtige Änderung beim Grünen Pass Ab 1. Februar gilt der Grüne Pass für doppelt Geimpfte nur noch sechs Monate. Für dreifach Geimpfte bleibt die Dauer mit neun Monaten unverändert. Für alle, die sich den dritten Stich abholen möchten, gibt es ausreichend freie Impftermine. Die Drittimpfung ist selbstverständlich auch bei abgelaufenem Grünem Pass möglich. Wird sie in den Impfpass eingetragen, kann der Grüne Pass reaktiviert werden., es ist nicht notwendig, mit den Impfungen von vorne zu beginnen. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate und andere Impfnachweise weiterhin neun Monate gültig. Anpassungen bei den Quarantäneregeln Derzeit gibt es in Vorarlberg etwa 1.000 Neuinfektionen täglich, in den kommenden Wochen werden die Zahlen weiterhin stark steigen. Zwar werden die Kapazitäten in Infektionsteam und Pathologie ausgebaut, dennoch sind Anpassungen notwendig, gibt das Land Vorarlberg bekannt: Die Zahl der Mitarbeitenden im Infektionsteam wird aufgestockt und weitere Arbeitsschritte werden digitalisiert. Beispielsweise ersetzt seit Freitag ein digitales Formular die telefonische Abfrage von Erkrankten zu Symptombeginn oder Ansteckungsquellen. Telefonische Anfragen gibt es nur noch bei Unklarheiten oder bei Personen, die ihr Formular nicht binnen 24 Stunden ausgefüllt haben. So sollen Abläufe wesentlich beschleunigt werden und Kapazitäten für Terminvereinbarungen wegen Freitestungen geschaffen werden. Das Freitesten ist nicht mehr nach fünf Tagen, sondern erst nach acht Tagen möglich. Die vom Infektionsteam ausgestellten Bescheide werden entsprechend angepasst. Die Gesundheitsbehörden kontaktieren betroffene Personen und melden Testungen für sie an. Für das Freitesten wird nur ein behördlich zugewiesener Test akzeptiert. Positiv getestete Personen dürfen sich auch nicht frei bewegen, um Screening-Test-Angebote anzunehmen, sondern das Haus nur für behördlich zugewiesene Tests verlassen. Absonderungsregeln beachten In der Regel endet eine Absonderung automatisch an Tag zehn nach einem positiven PCR-Test. Wer sich vorab behördlich freitesten will, muss 48 Stunden symptomfrei sein und einen CT-Wert über 30 erreichen. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Absonderung um eine weitere Woche verlängert werden. Digitale Angebote nutzen, 1450 freihalten Positiv getestete und noch nicht kontaktierte Personen sollten sich nicht an 1450 wenden. So wird die Gesundheitsberatung 1450 für jene Menschen freigehalten, die krank sind und medizinische Hilfe benötigen. Zudem beschleunigt der Anruf bei 1450 keine Abläufe. Das Land appelliert, möglichst die digitalen Angebote zu nutzen, das betrifft die Meldung positiver Antigentests, das Ausfüllen von digitalen Formularen für Erkrankte sowie für die Kontaktpersonenerhebung. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 04 / 22 13

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