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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 40 | Freitag, 7. Oktober 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

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Entgeltliche Einschaltung des Landes Vorarlberg Kostenlose Einschaltung des Landes Vorarlberg Informieren Sie sich in der Marktgemeinde Lustenau: T +43 5577 8181 3002 Erhöhung des Familienzuschusses – Entlastung für Familien Vorarlbergs Familien profitieren ab Oktober 2022 von der Erhöhung des Familienzuschusses. Der Mindestzuschuss wird verdreifacht und der Höchstzuschuss wird um fast 20 Prozent erhöht. Wer im Oktober einen Familienzu schuss erhält, sichert sich auch eine einmalige zusätzliche Auszahlung. Der Familienzuschuss kann im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld beantragt werden. www.vorarlberg.at/familienzuschuss 16 Nr. 40 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

ERHÖHTER FAMILIEN- ZUSCHUSS Anträge für den erhöhten Familienzuschuss können gestellt werden. soziales Seit 1. Oktober kommt der erhöhte Familienzuschuss zum Tragen, indem der Mindestzuschuss verdreifacht und der Höchstzuschuss um fast 20 Prozent erhöht wurde. Gleichzeitig gibt es im Oktober aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten einmalig für alle Beziehenden eine zusätzliche Auszahlung des Familienzuschusses. Auswirkungen des erhöhten Familienzuschusses • Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind mit einem Familieneinkommen von netto 2.000 Euro erhält künftig einen Familienzuschuss in Höhe von 481,90 Euro monatlich (bisher 202,80 Euro). • Beispiel 2: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern und einem Familieneinkommen von netto 2.000 Euro erhält künftig einen Familienzuschuss in Höhe von 543,60 monatlich (bisher 275,70 Euro). • Beispiel 3: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern mit einem Familieneinkommen von netto 2.000 Euro erhält künftig einen Familienzuschuss in Höhe von 600 Euro monatlich (bisher 505,50 Euro). bereits einen Familienzuschuss beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen. Diese werden zum 1. Oktober 2022 automatisch auf die neuen Regeln umgestellt. Weitere Informationen zum Familienzuschuss erteilt das Sozialreferat im Rathaus Rathausstraße 1 T 05577 8181-3002 Antragsformulare, Informationen sowie ein unverbindlicher Familienzuschuss-Rechner sind auch unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss abrufbar. Der Antrag auf den Familienzuschuss muss beim Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden. Alle Familien, die Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3002 soziales@lustenau.at zentral einfach stressfrei Tickets für Bus und Bahn im BOTTA erhältlich. www.botta.shop Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 40 / 22 17

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