KUNDMACHUNG Bundespräsidentenwahl 2022 Sonntag, 9. Oktober 2022 Gabriel Florian Mag. Wahlleiter Sprengel 13 Volksschule Rotkreuz Ilgec Halil Beisitzer Sprengel 13 Volksschule Rotkreuz Sonnweber Peter Beisitzer Sprengel 13 Volksschule Rotkreuz Hosp Nicole Beisitzer Sprengel 13 Volksschule Rotkreuz Peintner Tobias Ersatzbeisitzer Sprengel 13 Volksschule Rotkreuz Engel Marcus Ersatzbeisitzer Sprengel 13 Volksschule Rotkreuz Kaiser Christoph Ersatzbeisitzer Sprengel 13 Volksschule Rotkreuz rathaus Hörburger William Mag. Wahlleiter Sprengel 14 Kindergarten Augarten Grabher Markus Beisitzer Sprengel 14 Kindergarten Augarten Wiedl Rosmarie Beisitzer Sprengel 14 Kindergarten Augarten Kögl Tobias Ernst Beisitzer Sprengel 14 Kindergarten Augarten Herdem Ibrahim Ersatzbeisitzer Sprengel 14 Kindergarten Augarten Tschemernjak Dominik Ersatzbeisitzer Sprengel 14 Kindergarten Augarten Weiskopf Michelle Ersatzbeisitzer Sprengel 14 Kindergarten Augarten Hagen Rainer Wahlleiter Besondere Behörde Gozzi Roland Beisitzer Besondere Behörde Radatz Dieter Beisitzer Besondere Behörde Fetz Martin DI (FH) Beisitzer Besondere Behörde Reinbacher Franz Ersatzbeisitzer Besondere Behörde Zoll Christian Mag.iur. Ersatzbeisitzer Besondere Behörde Hagen Franz Ersatzbeisitzer Besondere Behörde Der Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-3101 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at juergen.peter@lustenau.at 26 Nr. 40 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
VERWENDUNG VON WAHLKARTEN Am Sonntag, 9. Oktober, wählt Österreich einen neuen Bundespräsidenten. Wahlkarten können bis 7. Oktober mündlich (persönlich) im Gemeindeamt beantragt werden. rathaus Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag verhindert sind, um ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Mit einer Wahlkarte ist neben der Stimmabgabe in jedem Wahllokal Österreichs die Briefwahl möglich. Bei dieser muss die verschlossene Wahlkarte im Postweg spätestens bis 17:00 Uhr des Wahlsonntags bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die verschlossene Wahlkarte kann auch in einem Wahllokal, während der Öffnungszeiten, abgegeben werden. Wahlkarten für den zweiten Wahlgang Im Falle eines zweiten Wahlgangs können bereits jetzt Wahlkarten beantragt werden. Die Stimmabgabe darf jedoch frühestens am 18. Oktober 2022 erfolgen, damit diese in die Ergebnisermittlung miteinbezogen wird. Die zugesendeten Unterlagen für einen zweiten Wahlgang bestehen aus einer beigefarbenen Wahlkarte, einem beigefarbenen verschließbaren Wahlkuvert, einem beigefarbenen Amtlichen Stimmzettel sowie einem entsprechenden Informationsblatt. Wählen auch ohne Amtliche Wahlinformation möglich Die Amtliche Wahlinformation, die an alle Wahlberechtigten versendet wurde, enthält unter anderem auch die Wählerverzeichnisnummer, deren Vorlage die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Die Teilnahme an der Wahl ist aber auch ohne Mitnahme der Wahlinformation möglich, sollte diese verloren gegangen sein. Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3101 juergen.peter@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 40 / 22 27
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