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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 40 | Freitag 8. Oktober 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG über die

KUND- MACHUNG über die in der 10. Sitzung der Gemeindevertretung am 16.09.2021 gefassten Beschlüsse rathaus 1. HOCHWASSERSCHUTZ ALPENRHEIN GENEHMIGUNGS- PROJEKT ABSCHNITT LUSTENAU Die Gemeindevertretung nimmt einstimmig mit 36:0 Stimmen den aktuellen Planungsstand für den neuen Hochwasserschutz Alpenrhein (RHESI), Genehmigungsplanung 2022, für den Abschnitt Lustenau gemäß dem Protokoll zur 4. Gemeindebesprechung, Genehmigungsprojekt vom 01.07.2021 sowie dem Lageplan Maßnahmen und Gestaltung, Entwurfsstand 06.08.2021, zustimmend zur Kenntnis und ersucht die Internationale Rheinregulierung um zügige Fertigstellung der Projektunterlagen zur Einreichung für die erforderlichen Bewilligungsverfahren unter weitestmöglicher Berücksichtigung der von der Marktgemeinde Lustenau eingebrachten Planungsaspekte, insbesondere hinsichtlich Trinkwasserversorgung, Landschaftsgestaltung, Langsamverkehr, Freizeit, Klimaschutz und Erholung. 2. VERGABE VON LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 2.1. CAMPUS ROTKREUZ 2.1.1. ELEKTROINSTALLATIONEN UND BLITZSCHUTZ Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Elektroinstallationen und Blitzschutz beim Projekt „Campus Rotkreuz" auf Basis des Angebots der Firma Rist & Co GmbH, Brückenweg 3, 6922 Wolfurt, zum Nettopreis von € 1.772.419,60. 2.1.2. HEIZUNG/KÄLTE/SANITÄRINSTALLATIONEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 35:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Heizungs-, Kälte- und Sanitärinstallationen beim Projekt „Campus Rotkreuz" auf Basis des Angebots der Firma Berchtold Installationen GmbH, Bäumlegasse 43a, 6850 Dornbirn, zum Nettopreis von € 1.264.204,29. 2.1.3. LUFTTECHNISCHE ANLAGEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 35:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der lufttechnischen Anlagen beim Projekt „Campus Rotkreuz" auf Basis des Angebots der Firma Dorf-Installationstechnik GmbH, Lastenstraße 37, 6840 Götzis, zum Nettopreis von € 794.639,77. 2.2. AUGARTENSTRASSE, BAULOS 2 UND FELDRAST - BAUMEISTERARBEITEN ZUR KANAL- UND SCHACHTSANIERUNG Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Baumeisterarbeiten zur Kanal- und Schachtsanierung im Bereich Augartenstraße, Baulos 2 und im Bereich zur Feldrast zum Nettopreis von € 644.128,38 an die Firma HF-Rohrtechnik GmbH, Au bei hohen Steg 21, 4070 Eferding, zu vergeben. 3. RAUMPLANUNGSVERTRÄGE 3.1. GST-NR 6569 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 18 Nr. 40 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 10. Sitzung der Gemeindevertretung am 16.09.2021 gefassten Beschlüsse Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Susanne Türtscher (23.11.1963), Buchboden 35, 6731 Sonntag, als derzeitige Grundstückseigentümerin und 2. Martina Unterkofler-Türtscher (03.07.1989), Laternserstraße 3, 6830 Laterns, als künftige Grundstückseigentümerin einerseits, und der 3. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend eine Teilfläche des Gst-Nr 6569, wird zugestimmt. 3.2. GST-NR 4445 UA. Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 35:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Astrid König (25.09.1972), Vorachstraße 159, 6890 Lustenau, als Grundstückseigentümerin einerseits, und der 2. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend des Gst-Nr 4445 ua., wird zugestimmt. 3.3. GST-NR 7671/2 UA. Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen nachstehenden Beschluss: Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Astrid Hämmerle (24.05.1975), Scheffelgasse 9, 6850 Dornbirn sowie 2. Bernhard Maier-Hämmerle (14.08.1976), Scheffelgasse 9, 6850 Dornbirn, als Grundstückseigentümer einerseits, und der 3. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend die Gst-Nrn 7671/2 und 7672, wird zugestimmt. 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 5. ANNAHME FÖRDERVERTRAG KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH, WASSERVERSORGUNG BA 39 KAISER-FRANZ-JOSEF-STRAßE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die vorbehaltslose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Vertreterin der Bundesministerien für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 05.07.2021 Antragsnummer B805275, betreffend die Gewährung von Förderungen – Fördersatz 14% der vorläufigen förderbaren Investitionskosten von € 1.325.000,00 somit einer Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 185.500,00 für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage Lustenau „Kaiser-Franz-Josef-, Ludwig-, Morgen-, Kirchstraße“ BA 39. Die Förderung erfolgt in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen. 6. HERAUSGABE DER ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGEN FÜR DIE TRAS-SENENTSCHEIDUNG Z/CP Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler sowie die ASFINAG werden aufgefordert, die detaillierten Unterlagen, die Basis für die Trassenentscheidung der S18 Bodensee-Schnellstraße waren, vollinhaltlich zur Verfügung zu stellen. 7. WAHL EINES GEMEINDEVERTRETERS IN DEN PLA- NUNGSAUSSCHUSS Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen den nachstehenden Beschluss: Anstelle von Klaus Spiegel wird Vizebürgermeister Daniel Steinhofer als ordentliches Mitglied in den Planungsausschuss gewählt. rathaus Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Dr. Kurt Fischer Bürgermeister Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 40 / 21 19

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