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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 41 | Freitag, 14. Oktober 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Jeglicher

Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet. Das gilt in den Begegnungszonen Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Das Parken von Autos ist verboten. Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die Fahrbahn benutzen, ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern. Fahrzeuglenker und Fußgänger nützen den Straßenraum gemeinsam. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Die Begegnungszone zählt zum fließenden Verkehr und ist anderen Verkehrsflächen gegenüber nicht benachrangt: Sofern keine Verkehrszeichen vorhanden sind, gelten also die allgemeinen Vorrangregeln. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist gestattet. Fahrzeuge dürfen mit maximal 20 km/h unterwegs sein. schuster-grafik.at www.lustenau.at 54 Nr. 41 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

Entgeltliche Einschaltung des Landes Vorarlberg Kostenlose Einschaltung des Landes Vorarlberg Informieren Sie sich in der Marktgemeinde Lustenau: T +43 5577 8181 3002 Erhöhung des Familienzuschusses – Entlastung für Familien Vorarlbergs Familien profitieren ab Oktober 2022 von der Erhöhung des Familienzuschusses. Der Mindestzuschuss wird verdreifacht und der Höchstzuschuss wird um fast 20 Prozent erhöht. Wer im Oktober einen Familienzu schuss erhält, sichert sich auch eine einmalige zusätzliche Auszahlung. Der Familienzuschuss kann im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld beantragt werden. www.vorarlberg.at/familienzuschuss Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 41 / 22 55

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