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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 42 | Freitag, 21. Oktober 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Jugend Mit der aha-card

Jugend Mit der aha-card wird dein Winter traumhaft! Wenn es Jugendliche schon vor dem Saisonstart auf die Piste zieht, dann steckt wohl die aha-Winteraktion dahinter: Bis zum Jahrgang 2002 erhalten Jugendliche auch heuer Ermäßigungen in den Vorarlberger Skigebieten. 2280 Lustenauer:innen bekommen ihren Gutschein für die aha- Winteraktion in den Herbstferien per Post zugeschickt. Die aha-Winteraktion wird unterstützt von der Hypo Vorarlberg, den Bergbahnen Vorarlberg, dem Vorarlberger Gemeindeverband und dem Land Vorarlberg. Der Vorverkauf hat in vielen Skigebieten bereits Anfang Oktober gestartet: Mit der aha-Winteraktion bekommen Jugendliche ermäßigte Saisonkarten für Ski Arlberg, Montafon Brandnertal Card, Sonnenkopf, 3TälerPass und Ländle-Card. Einfach Gutschein ausfüllen und zusammen mit der aha-card die ermäßigte Saisonkarte abholen. Der Gutschein zur aha Winteraktion steht ebenfalls zum Download unter www.aha.or.at/winteraktion zur Verfügung. Weitere Winterangebote der aha-card bzw. aha Lehrlingscard sind: Ermäßigungen bei über 200 Partnerbetrieben; monatliche 2für1-Aktionen (2x Spaß haben, 1x zahlen); aha plus-Points, die gegen Ski-Tagespässe und vieles mehr eingetauscht werden können; Zugang zu Veranstaltungen von „Lehre in Vorarlberg“ mit der aha-Lehrlingscard. Jugendliche, die noch keine aha-card bzw. aha-Lehrlingscard haben, können sich unter www.aha.or.at/karte-bestellen ganz einfach online eine Karte beantragen. Die aha-card gibt es im Scheckkartenformat und auch als App zum Downloaden. Jugend aha Winteraktion aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg Bregenz, Dornbirn, Bludenz aha@aha.or.at, www.aha.or.at www.facebook.com/aha.Jugendinfo www.aha.or.at/winteraktion www.aha.or.at/karte-bestellen aha-card Inhaber:innen freuen sich auf eine monstermäßige Wintersaison. (Foto aha Vorarlberg) 18 Nr. 42 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

CORONAVIRUS Überblick über die derzeit geltenden Regelungen Für positiv getestete Personen (Antigen- oder PCR-Test) gilt grundsätzlich eine zehntätige Verkehrsbeschränkung. Nach einem positiven Antigentest soll binnen 48 Stunden eine Bestätigung per PCR-Test erfolgen und die Gesundheitsbehörde informiert werden. Dies kann zB über die Hotline 1450 erledigt werden. Arbeiten ist grundsätzlich möglich, wenn die FFP2-Maske durchgehend getragen wird oder die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen möglich ist. Die Verkehrsbeschränkung kann ab dem fünften Tag aufgehoben werden. Dafür muss der PCR-Test negativ oder der CT-Wert 30 oder höher sein. gesundheit Während der Verkehrsbeschränkung gilt Folgendes: • FFP2-Maske muss durchgehend getragen werden: – Außerhalb des privaten Wohnbereichs in geschlossenen Räumen bei Personenkontakt und im Freien, wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. – in öffentlichen Verkehrsmitteln, – in privaten Verkehrsmitteln (bei Personenkontakt), – bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten im Privatbereich • Kein Besuch von Altenheimen oder Gesundheitseinrichtungen, ausgenommen für Mitarbeiter:innen und Bewohner:innen Testangebot Fünf PCR-Gurgel-Selbsttests pro Monat sind weiterhin kostenlos. Nähere Informationen dazu unter www.vorarlberg. at/vorarlberggurgelt. Auch fünf kostenlose Antigentests aus der Apotheke können bezogen werden. Zusätzliche Tests gibt es für Kindergartenkinder und Mitarbeiter:innen in Kindergärten. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181- 0 gemeindeamt@lustenau.at LEITUNGS​BAUARBEITEN Wegen Leitungsbauarbeiten ist ein kurzes Teilstück der Bahngasse gesperrt. An der L203 werden zwischen Anfang Oktober und Weihnachten Leitungsbauarbeiten durchgeführt. Das Teilstück der Bahngasse von der Einmündung der L203 bis zum Bahnübergang ist daher zwischen Montag, 3. Oktober, und Freitag, 23. Dezember, für die Dauer der Arbeiten gesperrt. mobilität Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 42 / 22 19

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