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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 43 | Freitag 23. Oktober 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Kultur Französische

Kultur Französische Komödie im Programmkino Im Rahmen ihrer Programmschiene „Kultur im Kino“ präsentiert die Kinothek Lustenau diesen Herbst sechs packende Filme von starken Regisseurinnen und Regisseuren, die das bereits bestehende Angebot im Land bereichern sollen und die weit abseits des Mainstreams angesiedelt sind. Yvonne Rüscher und Gerhard Klocker, die das Lustenauer Programmkino kuratieren, versprechen dabei, dass in diesem Herbst „über alle Genregrenzen hinweg“, alle zwei Wochen ein richtig guter Film in Originalfassung mit Untertiteln im Lustenauer Kino zu sehen sein wird.“ Ab 27. Oktober steht der französische Film „Thalasso“ für zwei Wochen, jeweils dienstags um 20 Uhr und mittwochs um 18 Uhr, auf dem Programm der Kinothek: Thalasso Schlammbad, Kältekammer-Schock und Alkoholabstinenz sind nicht gerade die Art von Entspannung, die sich Michel Houellebecq von seinem Kuraufenthalt am Meer erhofft hat. Doch trifft das Enfant terrible der französischen Literatur dort auf niemand Geringeren als Schauspieler Gérard Depardieu und findet in ihm einen Gleichgesinnten. Gemeinsam trotzen die beiden querulierenden Kurgäste vergnügt den strengen Diätund Verhaltensregeln und philosophieren über Gott und die Welt. Einen Moment lang scheint sich der Aufenthalt doch noch zum Guten zu wenden. Doch die Ereignisse lassen ihre Routine schnell aus dem Takt geraten. Mit lockerem Griff zur Flasche – sagt man - improvisierten die beiden in diesem „falschen Dokumentarfilm” drauflos. Und weil Depardieu ein grandioser Schauspieler und Houellebecq ein Naturtalent der skurrilen Selbststilisierung ist, kann das nur funktionieren! Kultur Termine Thalasso Wellness-Drama / Komödie | von Guillaume Nicloux | Frankreich, 2019 | 94 min Mit: Michel Houellebecq, Gérard Depardieu, Maxime Lefrancois DI, 27. OKTOBER UND 3. NOVEMBER | 20.00 | OMDU MI, 28. OKTOBER UND 4. NOVEMBER | 18.00 | OMDU Kinothek Lustenau Programmvorschau: Ab 10. November: Schlingensief – In das Schweigen hineinschreien Ab. 24. November: Diamantino Ab. 8. Dezember: Gone in 60 seconds (1974) Kurzfristige Programmänderungen vorbehalten. Filmstill „Thalasso“. Copyright: Wildbunch 12 Nr. 43 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

CORONA- VIRUS Land verschärft Maßnahmen zusätzlich zu den Bundesmaßnahmen gesundheit Die Bundesregierung hat am Montag, 19. Oktober 2020 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Zeitgleich mit deren Inkrafttreten am Freitag, 23. Oktober werden auch zusätzliche Maßnahmen des Landes wirksam, wie Landeshauptmann Markus Wallner bekanntgab. Diese betreffen insbesondere die Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben, die Beibehaltung der Sperrstunde um 22.00 Uhr, das Verbot von Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen und die Reduzierung von Vereinstätigkeiten auf deren ursprünglichen Zweck – also kein geselliges Zusammensein im Anschluss. Angesichts der bevorstehenden Feiertage appelliert der Landeshauptmann, die Vernunft walten zu lassen: „Bleiben Sie zu Halloween und Allerheiligen zuhause, führen Sie Friedhofsbesuche nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und ohne große Familienzusammenkünfte durch.“ Zusätzliche Landesmaßnahmen • Ebenso ab 23. Oktober treten in Vorarlberg folgende Maßnahmen in Kraft: • Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben, das Verbot von Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen und die Reduzierung von Vereinstätigkeiten auf deren ursprünglichen Zweck – also kein geselliges Zusammensein im Anschluss. • Die Sperrstunde in der Gastronomie bleibt bei 22.00 Uhr. • Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen bleibt auf 250 Personen indoor und 500 outdoor (Maskenpflicht). • Sollte die Ampel auf Rot geschalten werden, müssen Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe ins Homeschooling. Neue Maßnahmen des Bundes • Ab Freitag, 23. Oktober sind bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur mehr maximal sechs Personen zugelassen, sofern es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt, im Freien sind zwölf Personen zugelassen. • Die Personengrenzen gelten auch z.B. für Treffen im Park oder am Spielplatz, ebenso bei sonstigen Freizeitaktivitäten, beispielsweise beim Yoga-Kurs, in der Tanzschule, auf Geburtstagsfeiern oder in Vereinslokalitäten. • Nicht betroffen sind Begräbnisse. • Auch der Vereinssport kann weiter stattfinden, sofern ein Präventionskonzept vorliegt. Nicht angemeldetes Fußballspielen mit mehr als zwölf Personen etwa auf der Wiese ist hingegen nicht gestattet. • Für alle Veranstaltungen - indoor wie outdoor - gilt ab 23. Oktober Maskenpflicht. Außerdem dürfen keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 43 / 20 13

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