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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 43 | Freitag 28. Oktober 2021

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

SPERRIGER BAUM- UND

SPERRIGER BAUM- UND STRAUCHSCHNITT umwelt Ab dem 1. Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November wird sperriger Baum- und Strauchschnitt vor Ort abgeholt. Jährlich nutzen rund 500 Lustenauerinnen und Lustenauer dieses Angebot. So können jedes Jahr über 130 LKW-Fuhren gesammelt und einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, ohne zusätzliche Verkehrsbelastung. Übrigens: Ein Teil des gesammelten Materials wird als Brennmaterial für die Biomasse-Nahwärmeanlage im Rathaus verwendet. Obstbaum- und Strauchschnitt mit Verdacht auf Feuerbrand bitte unbedingt separat halten! Folgendes ist zu beachten: Das abzuführende Material ist gut sichtbar am Einfahrtsbereich des Grundstückes zu deponieren. Das Schnittgut soll geordnet bereitgestellt werden. Die Abholung erfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerung unter Bäumen ist daher nicht zulässig. Laub an Baum- und Strauchmaterial stellt kein Problem dar. Achtung: Es darf nur sperriger Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr bereitgestellt werden, kein Laub oder sonstiger Grünabfall! Für Laub, krautige und andere Grünabfälle können die dafür vorgesehenen 40-l oder 80-l Grünabfallsäcke verwendet werden. Diese sind im Weltladen, Jahnstraße 5 erhältlich. Bitte haben Sie Verständnis wenn das abzuführende Material nicht gleich am ersten Abfuhrtag abgeholt wird. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen kann sich die Abholung einige Tage verzögern. Eine weitere Abgabemöglichkeit besteht beim ASZ (Altstoffsammelzentrum) Königswiesen, Lustenau. Annahmezeiten: März bis Oktober Montag : Dienstag bis Freitag: Jeden Samstag: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 18.45 Uhr 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr 8.30 - 11.45 Uhr Zu spät bereitgestelltes Material kann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund des maschinellen Abtransportes Kleinteile wie feines Reisig oder Bruchstücke nicht mitgenommen werden können. Für jeden angefangenen m³ werden € 10,– nach der Abholung in Rechnung gestellt. November bis März Montag bis Freitag: Jeden Samstag: 7 - 11.45 Uhr | 13 - 16.45 Uhr 8.30 - 11.45 Uhr Diese und weitere Informationen über Abfallentsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie dem Gemeindeblatt oder der Website unter www.lustenau.at/abfall. Anmeldung: www.lustenau.at/formulare Anmeldeschluss: jeweils 16 Uhr am Vortag des 1. Abholtages im Monat Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at 16 Nr. 43 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUND- MACHUNG Änderung des Flächenwidmungsplanes rathaus Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 16.09.2021 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Lustenau wird nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung vom 01.07.2021 mit der Planzahl 031-333/374 wie folgt geändert: Grundstücksnummernverzeichnis Gst-Nr (TF) FWP – alt FWP – neu Fläche (m 2 ) 7671/2 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Baufläche Wohngebiet (§ 14 Abs 3 RPG) rd. 479 m² 7672 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Baufläche Wohngebiet (§ 14 Abs 3 RPG) rd. 388 m² Hinweis: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 11.10.2021, Zahl VIIa-50.030.55-5//-592, genehmigt worden. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Planeinsicht Bauamt Zi 13 Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-5000 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 43 / 21 17

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