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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 43 | Freitag 28. Oktober 2021

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG Änderung

KUND- MACHUNG Änderung des Flächenwidmungsplanes rathaus Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 16.09.2021 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Der Flächenwidmungsplan Lustenau wird nach Maßgabe der angeschlossenen Plandarstellung vom 03.09.2020 mit der Planzahl 031-333/381 wie folgt geändert: Das Grundstück Gst-Nr 4445, Teilfläche im Ausmaß von rd. 517 m², KG Lustenau, Vorachstraße, von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet. Das Grundstück Gst-Nr 4449, Teilfläche im Ausmaß von rd. 517 m², KG Lustenau, Vorachstraße, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Freifläche Freihaltegebiet.“ Hinweis: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 11.10.2021, Zahl VIIa-50.030.55-5//-592, genehmigt worden. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Planeinsicht Bauamt Zi 13 Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at GEDENKEN an die Gefallenen beider Weltkriege und die Opfer der NS-Diktatur kultur Am Sonntag, den 7. November 2021, findet um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Peter und Paul der Gedächtnisgottesdienst statt. Im Anschluss an die Messe, um ca. 10.15 Uhr, wird am Kriegergrab und am Denkmal die Gedenkfeier abgehalten. Gedenkworte spricht Oliver Heinzle vom Gemeindearchiv. Der Musikverein Lustenau umrahmt die Feier musikalisch. Kaiser-Franz-Josef-Straße 4a 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4230 archiv@lustenau.at 20 Nr. 43 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

VORANZEIGE 59. Fest der älteren Mitbürger:innen Freitag, 10. Dezember 2021, um 16 Uhr im Reichshofsaal – für die Jahrgänge 1936 bis 1939 Samstag, 11. Dezember 2021, um 16 Uhr im Reichshofsaal – für die Jahrgänge 1935 und älter Die Gesundheit aller liegt uns sehr am Herzen. Deshalb gilt heuer bei dieser Veranstaltung die „1G-Regel“. Teilnehmende Gäste müssen vollständig geimpft sein, um an diesem Fest teilnehmen zu können. Für den Einlass ist der entsprechende Impfnachweis mitzubringen. Das Fest der älteren Mitbürger:innen wurde neu konzipiert. Zukünftig werden Personen ab 85 Jahren zu diesem Fest eingeladen. Alle Mitbürgerinnen:innen der oben angeführten Jahrgänge erhalten Anfang November eine Einladung mit der Bitte um Anmeldung zum Fest. Dafür bitten wir, die ausgefüllte Karte bis spätestens 19.11. abzusenden oder im Rathaus abzugeben bzw. in den dortigen Briefkasten zu werfen. soziales Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3003 yvonne.ulrich@lustenau.at TERMIN- VEREINBARUNG Nachmittags Terminvereinbarung erbeten bauamt Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die Mitarbeiter:innen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter T 05577 8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 43 / 21 21

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