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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 44 | Freitag 5. November 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

SICHERHEITSTIPP

SICHERHEITSTIPP Freeridetag | Kurse für Jugendliche Frisch verschneite Hänge locken viele WintersportlerInnen abseits der Pisten, natürlich auch Jugendliche. Naturgemäß gibt es dort ein erhöhtes Risiko, welches durch Wissen und richtiges Verhalten reduziert werden kann. Das Vermeiden einer Lawinenverschüttung ist somit oberstes Gebot. Deshalb hat Sicheres Vorarlberg ein Angebot für gute SkifahrerInnen zwischen 13 und 18 Jahren geschaffen: Freeridetag für Jugendliche. Im Rahmen dieser Kurse können sich Interessierte ein Grundwissen aneignen. Inhalte wie Ausrüstung, Interpretation des Lawinenlageberichts und LVS-Suche werden unter Nutzung verschiedener Strategien in Theorie und Praxis von Bergprofis vermittelt. Aber auch die Fortbildung ist laut Amann ein Aspekt, den selbst Geübte nicht außer Acht lassen sollten, zumal es in diesem Metier immer wieder Neuerungen gibt. Etwa neue Methoden zur Risikoreduktion bzw. Verbesserungen bei bestehenden Methoden. Detaillierte Infos zu den Kursen sowie zur Anmeldung gibt es unter www.sicheresvorarlberg.at. WISSEN SCHÜTZT DICH UND DEINE FREUNDE! sicherheit Nach den Theorieabenden finden die Praxistage in den Skigebieten Golm und Mellau-Damüls statt. Mario Amann, Geschäftsführer von Sicheres Vorarlberg betont: „Es geht vorrangig um eine solide Grundausbildung. Wie man die Basics einer Sportart lernt, sollte man auch den Umgang mit der Natur lernen.“ Denn die Mehrzahl der Lawinenunfälle geht nach wie vor auf das Konto mangelnder Tourenplanung und einem manchmal allzu sorglosen Umgang mit der Lawinengefahr. Unvollständige Sicherheitsausrüstung oder mangelnde Kenntnis im Umgang mit dieser sorgt zu oft für tragische Ausgänge bei Lawinenunfällen. Sicheres Vorarlberg Rwealschulstraße 6 / 1. Stock 6850 Dornbirn T +43 5572/54343-0 info@sicheresvorarlberg.at 18 Nr. 44 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

3G-PFLICHT AM ARBEITSPLATZ Gültig seit 1. November, Übergangsfrist bis 14. November gesundheit Auf die derzeit besorgniserregend steigenden Infektionszahlen reagiert der Bund mit neuen Maßnahmen: Seit 1. November gilt für alle Dienstnehmer:innen und Dienstnehmer in Österreich die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist. Wer keinen 3G-Nachweis dabei hat, muss in dieser Zeit am Arbeitsplatz durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Welche Nachweise können erbracht werden? 1. Getestet: Personen, die getestet sind, können dies mit einem gültigen Testzertifikat oder einem negativen Testergebnis nachweisen. Es sind jene Testnachweise gültig, die laut Stufenplan in der jeweiligen Stufe als Nachweis im Sinne der 3G-Regel gelten. PCR-Test: 72 Stunden ab Probenahme Antigen-Test: 24 Stunden ab Probenahme Antigen-Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind (Wohnzimmertests): 24 Stunden ab Probenahme (bis. 7.11.) 2. Genesen: Personen, die bereits eine Infektion mit SARS- CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit einem gültigen Genesungszertifikat, einem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung nachweisen. Der Nachweis einer Genesung ist für 180 Tage gültig. 3. Geimpft: Immunisierung durch zwei Teilimpfungen (Pfizer, Astra, Moderna), gültig 360 Tage nach der zweiten Impfung Immunisierung durch eine Impfung (Johnson &Johnson), gültig 270 Tage nach der Impfung 4. Außerdem ist ein Antikörpernachweis für 90 Tage ab Testung gültig. PCR-Gurgeltests in der Apotheke Seit Dienstag, 2. November, können in allen Lustenauer Apotheken PCR-Gurgeltests für zuhause abgeholt werden. Für die Testung ist eine Registrierung unter https://vorarlberg. at/vorarlberggurgelt erforderlich. Die Spültests können in den Apotheken abgegeben werden, die sie dann zur Laboruntersuchung weitergeben. Innerhalb von 24 Stunden soll das Ergebnis dann per SMS eintreffen. Pro Person werden drei Kontingente mit je vier Tests pro Monat abgegeben. Eine Anleitung zur Durchführung der PCR-Gurgeltests ist auf Youtube abrufbar. FFP2-Pflicht im Handel Ab Montag, 8. November, gilt in Vorarlberg im gesamten Handel (nicht nur wie bisher im Lebensmittelhandel) die FFP2-Maskenpflicht. Corona-Stufenplan: Stufe 2 ab 8.11. Wegen der Belegung von mehr als 300 Intensivbetten tritt ab 8. November die Stufe 2 des Corona-Stufenplans des Bundes in Kraft: Wohnzimmertests nicht mehr für 3G gültig, Nachtgastro und Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen nur noch 2G (geimpft/genesen). Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181- 0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 44 / 21 19

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