Sicherheit Übung nahe an der Realität Ausbildung wird bei der Feuerwehr Lustenau großgeschrieben. Mit dem „Dräger Fire Dragon 9000“ konnten die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Lustenau realitätsnah üben. Der „Fire Dragon 9000“ ist ein Sattelauflieger, in dem sich eine gasbetriebene Atemschutz-Trainingsanlage befindet. Damit können verschiedenste Brandsituationen simuliert werden. Bei der durchgeführten Übung galt es, verschiedene Brandherde zu bekämpfen. Dabei kam es durch den Einsatz von Nebelmaschinen zu äußerst realitätsnahen Szenarien. Den Atemschutz-Verantwortlichen Andreas Schmid, Jürgen Grabher und Markus Hämmerle gelang es, diese mobile Übungseinheit nach Lustenau zu holen. Neben der Feuerwehr Lustenau konnten so auch andere Feuerwehren im Vorarlberger Unterland die Chance auf sehr realitätsnahe Übungen nützen. Der Fire Dragon 9000 ist für alle Atemschutz-Szenarien ausgerüstet. Verschiedene Szenarien trainiert Bei den unterschiedlichen Übungen mussten sich die Feuerwehrleute im Brandcontainer verschiedenen Übungsannahmen stellen. Die Bekämpfung eines Zimmerbrandes mit Menschenrettung oder die Bewältigung eines Kellerbrandes verlangten den Atemschutzgeräteträgern viel ab, halfen aber auch, die Einsatzroutine zu verbessern und die Kenntnisse im taktischen Vorgehen bei der Innenbrandbekämpfung zu vertiefen. Nebenbei konnten neue Generationen von Atemschutzgeräten getestet werden. Atemschutzgeräteträger – eine wichtige Aufgabe Den Atemschutzgeräteträgern kommt innerhalb der Feuerwehr eine besondere Bedeutung zu. Sie gelangen überall dorthin, wo von einer gesundheitlichen Gefährdung der Einsatzkräfte durch giftige Stoffe, die über die Atemwege in den Körper gelangen können, ausgegangen werden muss und natürlich überall dort, wo zu wenig Sauerstoff zum Atmen vorhanden ist. In verrauchten Gebäuden können sie blitzschnell nach eingeschlossenen Menschen suchen und erhöhen damit die Überlebenschancen dieser Menschen wesentlich. Atemschutztrupps können im dichtesten Qualm arbeiten und mit gefährlichen Stoffen umgehen. Der Löschangriff wird von außen gestartet. 12 Nr. 45 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
AUS 3G WIRD 2G Seit 8.11. gelten strengere Corona-Schutzmaßnahmen gesundheit Im Wesentlichen bedeutet das: aus 3G wird 2G, die Veranstaltungsregeln wurden verschärft, Maskenregelungen vereinheitlicht und der Grüne Pass den Empfehlungen entsprechend angepasst. Die Ausgabe von Antigentests im Reichshofsaal dauert noch bis Freitag, 12. November. Aus 3G wird 2G Überall dort, wo bislang 3G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für: • körpernahen Dienstleistungen, • Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie und ähnliche Settings, • den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen) • Sport und Freizeiteinrichtungen • Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen, davon ausgenommen sind etwa Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich. FFP2-Maskenpflicht Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist. Grüner Pass • Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft). • Für Johnson&Johnson-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass. Kinder und Jugendliche • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. • Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. • Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2G-Settings betreten zu dürfen. Arbeitsplatz Grundsätzlich gilt die 3G-Regel, in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben. Antikörpertests und Antigen-Selbsttests („Wohnzimmertests) sind nicht mehr als G-Nachweis gültig. Veranstaltungen • Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht • Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts • Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 45 / 21 13
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