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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 46 | Freitag 13. November 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

Soziales 16 neue

Soziales 16 neue Heimhelferinnen in Vorarlberg Mit leichter, coronabedingter Verzögerung schlossen am 6. Oktober 2020 die 16 Teilnehmerinnen ihre Ausbildung zur Heimhilfe ab. Die Diplome wurden wie immer im Schützengarten überreicht. Die berufsbegleitende Ausbildung durch die Bildungsabteilung der connexia startete im Oktober 2019 im Schützengarten Lustenau, die Teilnehmenden ließen sich von Referenten und Vortragenden in die Materie einweisen. „Am Anfang denkt man sich, schaffe ich das überhaupt?“ berichtet die Lustenauerin Jasmine Loacker. Aber jetzt, nach erfolgreich absolvierter Prüfung ist sie überzeugt: „Heute kann ich sagen, diese Ausbildung war die beste Entscheidung. Ein spannendes, erlebnisreiches Jahr mit vielen Eindrücken geht zu Ende – Personen mit einem Herz für Menschen sind hier richtig aufgehoben.“ Dass während der Ausbildungszeit trotz Corona alle zu einem Team geworden sind, berichten die Absolventinnen einhellig, Jasmine Loacker betont sogar: „Es war eine meiner schönsten Zeiten.“ Sie arbeitet beim mobilen Hilfsdienst in Lustenau und hat neben den beruflichen Aufgaben ihre Ausbildung mit Bravour gemeistert. Wichtige Qualifikation für die tägliche Arbeit Die seit 2008 angebotene Heimhilfeausbildung vermittelt sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen für Betreuung und Begleitung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Ankleiden, Hygiene und Erste Hilfe, aber auch Arzneimittellehre oder Validation für den respektvollen Umgang mit Menschen werden unterrichtet. So können AbsolventInnen auch Ärzte besser unterstützen. Die Ausbildung ist aber auch Voraussetzung für die Fixanstellung bei Mobilen Hilfsdiensten. Auch für Pflegeheime ist diese Ausbildungsreihe von großer Bedeutung, damit ausreichend helfende Hände den Pflegealltag erleichtern. Soziales Kontakt Heimhilfe-Ausbildung Angelika Becker T 05574 48787-14, angelika.becker@connexia.at Mehr Informationen finden Sie unter www.connexia.at/bildung Jasmine Loacker freut sich über den Abschluss als Heimhelferin. 16 Nr. 46 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Rudolfstraße - Verkehrsbeschränkung Betrifft: Rudolfstraße - Verkehrsbeschränkung (Sperre wegen Grabungsarbeiten für VKW-Leerrohrverlegung) Zahl: L120.2F3-143/2020 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Grabungsarbeiten auf der Rudolfstraße (Zeitraum: 17. November 2020 bis spätestens 4. Dezember 2020) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 2 Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. polizei § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: i.A. Kdt. Schreiber René § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Rudolfstraße im Bereich zwischen der Kreuzung mit der Reichsstraße (L 203) und der Kreuzung mit der Straße „Im Eslach“ verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainerund Baustellenverkehr ausgenommen. Planskizze Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 20 17

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