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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 46 | Freitag, 18. November 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

FÜR EIN GUTES

FÜR EIN GUTES BAUCHGEFÜHL SORGEN. SICHER! ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG DES BMSGPK Für ein gesundes Miteinander: Lassen Sie sich impfen! Sie brauchen drei Impfungen für einen guten, langanhaltenden Schutz gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung sowie Long-COVID, auch wenn Sie genesen sind. In regelmäßigen Abständen ist dann eine Auffrischungsimpfung empfohlen, besonders für ältere Menschen und Risikopersonen. Holen Sie sich daher rechtzeitig Ihre COVID-19-Schutzimpfung. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, in Ihrer Apotheke und auf gemeinsamgeimpft.at 90629_BMSGPK_IMPFEN_GYNAEKOLOGIN_Woman_210x275_ICv2.indd 22 Nr. 46 / 22 | Lustenauer 1 Gemeindeblatt 21.09.22 15:19

KUND- MACHUNG der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Lustenau über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau rathaus Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 10.11.2022 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau betreffend die Grundstücke lt. Grundstücksnummernverzeichnis nach Maßgabe der Plandarstellung vom 24.10.2022 mit der Planzahl 031-333/403 gemäß § 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen: Gst-Nr FWP-Alt: FWP-Neu: Fläche 9/2 Baufläche Kerngebiet (§ 14.2 RPG) Baufläche Kerngebiet (§ 14.2 rd. 1743 m² RPG Besondere Fläche für sonstige Handelsbetriebe H4 (§ 15a RPG) Gesamtverkaufsfläche max. 600 m² für sonstige Waren gem. § 15 Abs 1 lit a Z 2 RPG Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht werden vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (www.lustenau.at/kundmachungen ; FWP403-Veröffentlichung) von 25.11.2022 bis 23.12.2022 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Verordnungsentwurf sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 22 23

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