Soziales Spende an Lebenshilfe mit „Üsa Luschnou“ Nur wenige Lustenauerinnen und Lustenauer können auf einen so reichen Filmfundus längst vergangener Jahrzehnte zurückgreifen wie Manfred Bösch. Im Juni 2021 zeigte er einen Zusammenschnitt in der Kinothek. 2.523,50 Euro an gesammelten Spenden übergab er nun Lebenshilfe- Geschäftsführerin Michaela Wagner-Braito. Manfred Bösch, Jahrgang 1935, wuchs in Innsbruck auf. Der Inhaber des Schreibwarengeschäfts Bösch in der Schillerstraße nutzte seit den 1950er-Jahren jede Gelegenheit, Ereignisse und „Originale“ jener Zeit filmisch festzuhalten. Nun hat er seine lange Zeit im Archiv schlummernden Filmaufnahmen geordnet und zu einem Rückblick auf die Lustenauer Geschichte zusammengefasst. Ilse Bösch kommentiert die Szenen in charmanter Weise. Filmvorführung für guten Zweck Interessierte sind am 23. und 26. November um 19.30 Uhr in die Kinothek eingeladen, um durch das Lustenau der 1950er - 1980er - Jahre zu reisen. Die Vorführungen sind kostenlos. Freiwillige Spenden kommen der Lebenshilfe Vorarlberg zugute. Dank für großzügige Spende Dass der Erlös der Juni-Aufführungen von „Üsa Luschnou“ von 2.523,50 Euro an die Lebenshilfe ging, war für Manfred Bösch klar: „Mein Sohn wird schon seit vielen Jahren in der Lustenauer Lebenshilfe-Werkstätte betreut. Diese Begleitung ist für ihn sehr wertvoll.“ Manfred Bösch ist seit 1980 Mitglied der Lebenshilfe Vorarlberg und seit 1987 im Lustenauer Regionalteam tätig. Die Lebenshilfe verdankt ihm auch Filmdokumentationen über Stundenläufe oder andere Veranstaltungen in Lustenau. „Manfred ist ein wertvoller Teil der Lebenshilfe-Familie. Nicht nur möchte ich mich für seinen langjährigen Einsatz zum Wohle von Menschen mit Beeinträchtigungen bedanken, sondern auch für die großzügige Spende!“, so Michaela Wagner-Braito. Soziales Filmvorführung „Üsa Luschnou“ von Manfred Bösch Kinothek Lustenau 23. UND 26. NOVEMBER 2021, jeweils um 19.30 Uhr Dauer: 72 Minuten Freiwillige Spende für Lebenshilfe Vorarlberg Die großzügige Spende in Höhe von 2.523,50 Euro übergab Manfred Bösch an Lebenshilfe-Geschäftsführerin Michaela Wagner-Braito. 16 Nr. 46 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
LOCKDOWN FÜR UNGEIMPFTE Seit 15.11. gelten verschärfte Pandemieregeln für Menschen ohne 2G-Nachweis. gesundheit Im Kampf gegen die massive Corona-Ansteckungswelle hat die Regierung die Pandemieregeln erneut verschärft. Seit 15.11. gilt ein bundesweiter Lockdown für jene Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahren und Schwangere. Für Schülerinnen und Schüler wird der 2G-Nachweis durch die Schultests und den „Ninjapass“ abgedeckt. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 24.11.. Für Vorarlberg gilt ab Freitag, 19.11. eine FFP2-Maskenpflicht für alle in allen öffentlichen Innenräumen und an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt. • Treffen mit einzelnen engen Angehörigen oder Bezugspersonen • Wichtige Besorgungen und Wege wie • Lebensmittelhandel und Drogerien • Apotheken, Banken, Trafiken, Post- und Tankstellen • Notfalldienste, Auto- und Fahrradwerkstätten • Öffentlicher Verkehr Ausnahme für Personen mit nur einer Impfdosis: Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test vorübergehend aus dem Lockdown „freitesten“. Wer nicht durch eine Impfung oder eine überstandene Infektion einen Immunschutz hat, darf seine Wohnung nur aus den von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen: • Arbeit und Ausbildung • Versorgung mit wichtigen Grundgütern • Erholung an der frischen Luft • medizinische Versorgung und Corona-Impfung und Tests • Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse • unaufschiebbare Behördengänge Weiterhin möglich sind Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 21 17
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