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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 46 | Freitag 19. November 2021

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

FEUERWEHR

FEUERWEHR Mistelzweigverkauf LUSTENAU feuerwehr Samstag, 20. November 8 – 12 Uhr Wochenmarkt auf dem Kirchplatz zu denken. Die Feuerwehr Lustenau hat auch dieses Jahr wieder Mistelzweige geerntet und verarbeitet, welche auf dem Wochenmarkt erworben werden können. Ein alter Brauch besagt, dass Paare ein Leben lang zusammenbleiben, wenn sie sich unter einem Mistelzweig küssen. Ob zur Brauchtumspflege oder einfach nur als Dekoration, Mistelzweige sind in der Vorweihnachtszeit nicht mehr weg Feuerwehrhaus Neudorfstraße 122 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1800 www.feuerwehr.lustenau.at GEBURTS- VORBEREITUNGSKURS im Dezember familie Die Gemeinde Lustenau bietet Kurse zur Geburtsvorbereitung für schwangere Frauen und Elternpaare an. Dieser bietet Informationen zu Schwangerschaft, Geburt sowie Babypflege und gibt wertvolle Tipps für die erste Zeit mit dem Baby. Informationen und Anmeldung: Jutta Wehinger (Hebamme) E jutta.wehinger@gmx.at T +43 650 220 97 98 Der nächste Geburtsvorbereitungskurs (eintägiger Intensivkurs) findet am Samstag, den 4. Dezember von 10 – 17 Uhr statt. Lustenauer Frauen zahlen nur die Hälfte der Kurskosten. Der Kurs findet im Veranstaltungssaal des Kindergartens Rheindorf statt. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4101 helen.brandl-waibel@lustenau.at 18 Nr. 46 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Müllerstraße - Verkehrsbeschränkungen polizei Betrifft: Müllerstraße - Verkehrsbeschränkungen (Fahrverbot in beiden Richtungen ua) Zahl: L120.2F3-181/2021-3 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 8. Juni 2006 wird auf Grund von Abbrucharbeiten auf und neben der Müllerstraße (vorgesehener Zeitraum: 17. November bis 3. Dezember 2021) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Müllerstraße im Bereich zwischen Kreuzung mit der Jahnstraße und Hnr 2 verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Müllerstraße verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 21 19

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