VERORDNUNG Heiterestraße - Verkehrsbeschränkung polizei Betrifft: Heiterestraße - Verkehrsbeschränkung (Fahrverbot in beiden Richtungen ua) Zahl: L120.2F3-175/2021-2 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Asphaltierungsarbeiten auf der Heiterestraße (vorgesehener Zeitraum: 22. – 24. November 2021, witterungsbedingte Verschiebung möglich) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Bauarbeiten folgende Beschränkungen: § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Heiterestraße im Bereich zwischen östlich Hnr 9 und GstNr 5636/1 – siehe Skizze – verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Heiterestraße verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Landes- und Gemeindestraßen umgeleitet. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 20 Nr. 46 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
ABSAGE 59. Fest der älteren Mitbürger:innen soziales Freitag, 10.12.2021, um 16 Uhr im Reichshofsaal – für die Jahrgänge 1936 bis 1939 Aufgrund der aktuellen Covid-19 Infektionslage muss das Fest leider abgesagt werden. Samstag, 11.12.2021, um 16 Uhr im Reichshofsaal – für die Jahrgänge 1935 und älter Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3003 yvonne.ulrich@lustenau.at RHEINTALISCHE MUSIKSCHULE KLASSENABEND KATARINA LAUTERER - KLAVIER Dienstag, 23.11.2021 19 Uhr Alte Schule Höchst, Zi. 10 KLASSENVORSPIEL KATARINA LAUTERER - KLAVIER Samstag, 27.11.2021 10 Uhr Saal der Musikschule Lustenau musikschule KLASSENABEND PETRA AICHMANN - GITARRE Mittwoch, 24.11.2021 19 Uhr Saal der Musikschule Lustenau 1. HAUSMUSIKABEND IN LUSTENAU GEMISCHTE KLASSEN Montag, 29.11.2021 19 Uhr Saal der Musikschule Lustenau VORSPIELABEND ANITA EBERLE – SAXOPHON Ursula Lampert-Kancz – Posaune Jure Robek - Klarinette Freitag, 26.11.2021 18.15 Uhr Saal der Musikschule Lustenau DIREKTORIN: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 46 / 21 21
Laden...
Laden...
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
© Marktgemeinde Lustenau 2023