VERORDNUNG Ortszentrum - Verkehrsbeschränkungen polizei Betrifft: Ortszentrum - Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Veranstaltung „Luschnouar Chrischtkendlimarkt" Zahl: L130.2-91/2022 Verordnung Gemäß den §§ 43 Abs 1 lit b und 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) idgF, in Verbindung mit § 1 Abs 1 der Verordnung der Vlbg Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheit der Straßenpolizei, LGBl Nr 30/1995, wird auf Grund der Veranstaltung „Luschnouar Chrischtkendlimarkt“ im Interesse der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer verordnet: § 3 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO 1960 „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO 1960 „Zufahrt bis Kirchplatz-Absperrung gestattet“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 16 b StVO 1960 idgF „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 idgF mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Dr. Kurt Fischer Bürgermeister § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist in der Zeit vom 25. November 2022, 09.00 Uhr bis 27. November 2022, 22.00 Uhr das Befahren folgender Teilstücke von Gemeindestraßen verboten: 1. Maria-Theresien-Straße – von der Kreuzung mit der Schillerstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 2. Kaiser-Franz-Josef-Straße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zur Kreuzung mit der Rathausstraße, 3. Rathausstraße – von der Kreuzung mit der Holzstraße bis zur Einmündung in die Kaiser-Franz-Josef-Straße und 4. Jahnstraße – von der Kreuzung mit der Raiffeisenstraße bis zur Einmündung in die Kirchstraße. § 2 Die Zufahrt bis zu allen Kirchplatz-Absperrungen ist gestattet. Vom im § 1 angeführten Verbot sind „Zustelldienste“ für die Veranstaltung ausgenommen. Die Umleitung erfolgt über Gemeindestraßen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 18 Nr. 47 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
WICHTIGE INFORMATION zum 59. Fest der älteren Mitbürger:innen ab Jahrgang 1939 und älter soziales Aus organisatorischen Gründen werden beide Feiern zusammengelegt! Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt gültigen COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen statt. Gemeinsamer Termin für alle bereits angemeldeten Personen: Samstag, 10. Dezember 2022, um 16 Uhr im Reichshofsaal Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3003 yvonne.ulrich@lustenau.at SPRECH- STUNDE Bürgermeister Dr. Kurt Fischer rathaus Kann ich Ihnen bei Ihren Fragen oder Anliegen weiterhelfen? Haben Sie Ideen oder Anregungen für Lustenau? Dann nützen Sie meine Sprechstunde für ein persönliches Gespräch. Dienstag, 29.11.2022, von 9 Uhr bis 11 Uhr. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Bitte melden Sie sich im Sekretariat für einen Sprechstundentermin an. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 47 / 22 19
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