HARTER LOCKDOWN Seit 22.11. gelten verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen gesundheit Seit Montag, 22.11.2021 gilt ein bundesweiter harter Lockdown mit ganztägigen Ausgangsbeschränkungen und einer weitgehenden Schließung von Geschäften. Geschäfte zur Grundversorgung wie Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken, etc. bleiben geöffnet. Weitere Informationen gibt es auf www.vorarlberg.at/corona oder auf www. sozialministerium.at. Aktuelle Maßnahmen: FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden) Abstandspflicht von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen Ganztägige Ausgangsbeschränkungen Ausnahmegründe zum Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs sind: • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens: • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens • Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin • gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS- CoV-2 • Deckung religiöser Grundbedürfnisse • Versorgung von Tieren & Tierarztbesuche • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen • Betreten von bestimmten Kundenbereichen • Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen. Kindergärten, Schulen und Musikschule • Eltern werden direkt von den Kindergärten, Schulen und der Musikschule informiert. • Die Musikschule stellt auf Online-Unterricht um. Kundenbereiche, Handel & Dienstleistungen • Betriebsstätten des Handels sowie körpernaher Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen dürfen nicht betreten werden. • Kundenbereiche für nicht körpernahe Dienstleistungen dürfen nur nach Vorlage eines 2G-Nachweises betreten werden. Kund:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Ist dies aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht möglich, ist durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren. • Ausnahmen bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem typischen Warensortiment der Betriebsstätte entsprechen. Hier müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen z.B.: • Apotheken, Drogerien und Drogeriemärkte • Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter • Banken, Tankstellen, Trafiken, Werkstätten Gastronomie • Betriebsstätten der Gastronomie dürfen nur für die Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken betreten werden. Hierbei ist eine Maske zu tragen. Keine Konsumation im Umkreis von 50 m • Advent- und Weihnachtsmärkte dürfen derzeit nicht stattfinden. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-3001 gemeindeamt@lustenau.at 16 Nr. 47 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
Öffentlicher Verkehr – nächtliche Einschränkungen • Das Fahrplanangebot untertags bleibt unverändert. • Der Nachtbusverkehr am Wochenende bzw. an den Tagen vor Feiertagen ist eingestellt. • Angepasste Betriebszeiten des Anrufbus Unterland von 20 Uhr bis 24 Uhr • Aktuelle Änderungen auf www.vmobil.at oder in der Fahrplan-App cleVVVer mobil • FFP2-Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften von haushaltsfremden Personen • Die Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen ist zurzeit nicht möglich. Spielplätze, Sportplätze, Sportpark • Die Spiel- und Sportplätze sowie der Jugendplatz Habedere bleiben geöffnet. • Der Sportpark bleibt geöffnet: täglich von 8 bis 17 Uhr • Auch der Nachtlauf im beleuchteten Parkstadion ist weiterhin möglich: Montag und Donnerstag von 17 bis 20 Uhr Antigentest-Ausgabe im Reichshofsaal • Die Antigentests dienen lediglich der Selbstüberprüfung und gelten nicht als 3G-Nachweis. • Geöffnet von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr Bibliothek • Lustenaus Bibliothek bietet wieder einen Abholservice. Einreise nach Österreich • Für die Einreise nach Österreich gilt eine 2,5G-Pflicht. Antigentests und Antikörpertests sind nicht mehr gültig; ausgenommen sind Pendler, die zu beruflichen, familiären oder schulischen Zwecken einreisen (Antigentests sind 24h gültig). Impfoffensive • 3. Dosis bei Vektorimpfstoffen (Astra/Zeneca, Johnson & Johnson) ab dem 4. Monat nach der 2. Impfung empfohlen • 3. Dosis bei mRNA-Impfstoffen (Biontech/Pfizer, Moderna) ab dem 4. Monat möglich • Verkürzung der Gültigkeit des Grünen Passes spätestens ab Februar 2022 auf 7 Monate gesundheit Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-3001 gemeindeamt@lustenau.at TERMIN- VEREINBARUNG Nachmittags Terminvereinbarung erbeten bauamt Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens ist man als Bauherrin oder Bauherr mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts unterstützen Sie im persönlichen Gespräch gerne. Weil die Mitarbeiter:innen aber sehr oft im Außendienst, z.B. bei Bauverhandlungen, sind, möchten wir Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten ersparen. Wir bitten deshalb nachmittags um Terminvereinbarung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr, unter T 05577 8181-5000 oder per Mail an bauamt@lustenau.at. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 47 / 21 17
Hirn und Schmalz Des Rätsels Lösu
Der Christbaum steht. Baumexperte C
74 Nr. 47 / 21 | Lustenauer Gemeind
Laden...
Laden...
Laden...
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
© Marktgemeinde Lustenau 2023