ABHOLUNG RHEINTALISCHE DER WEIHNACHTSBÄUME MUSIKSCHULE musik Aufgrund des angeordneten Lockdowns müssen wir leider bis 12. Dezember 2021 alle Klassenabende, den Hausmusikabend in Lustenau und Höchst sowie das Weihnachtsbenefizkonzert absagen. Direktorin: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule BEDARFSERHEBUNG SCHULJAHR Für das Schuljahr 2022/23 bis spätestens Freitag, 10. Dezember bildung Derzeit wird von der Marktgemeinde Lustenau die Bedarfserhebung für neu einschulende Volksschulkinder für das Schuljahr 2022/23 durchgeführt. Die Bedarfserhebung ermöglicht der Gemeinde eine frühzeitige Planung für das kommende Schuljahr. Die Unterlagen zur Bedarfserhebung wurden allen betreffenden Eltern zugesandt. Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Erhebungsformulare bis spätestens Freitag, 10. Dezember 2021 an die Marktgemeinde Lustenau retourniert werden müssen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4105 familienservice@lustenau.at 18 Nr. 47 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
VERORDNUNG Müllerstraße - Verkehrsbeschränkungen polizei Betrifft: Müllerstraße - Verkehrsbeschränkungen (Fahrverbot in beiden Richtungen ua); Verlängerung Zahl: L120.2F3-181/2021-6 Verordnung Gemäß § 43 Abs. 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und unter Hinweis auf die Übertragungsverordnung des Gemeindevorstandes vom 08. Juni 2006 wird auf Grund von Abbrucharbeiten auf und neben der Müllerstraße (vorgesehener Zeitraum: laufend bis 17. Dezember 2021) im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen verordnet: Baustellenverkehr“ sowie den Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister Dr. Kurt Fischer § 1 Lenkern von Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 19 StVO ist das Befahren der Müllerstraße im Bereich zwischen Kreuzung mit der Jahnstraße und Hnr 2 verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 2 Fußgängern ist das Begehen des unter § 1 angeführten Teilstückes der Müllerstraße verboten. Von diesem Verbot ist der Anrainer- und Baustellenverkehr ausgenommen. § 3 Der Verkehr wird über Gemeindestraßen umgeleitet. § 4 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 1 StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und § 52 lit. a Z 14b „Verbot für Fußgänger“, den Zusatztafeln nach § 54 Abs. 1 StVO „ausgenommen Anrainer- und Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 47 / 21 19
Der Christbaum steht. Baumexperte C
74 Nr. 47 / 21 | Lustenauer Gemeind
Laden...
Laden...
Laden...
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
© Marktgemeinde Lustenau 2023