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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 48 | Freitag, 2. Dezember 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG über die

KUND- MACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse „Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag gem. § 38a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Türkisch-islamischen Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Lustenau (ZVR 636259832), Tavernhofrathaus 1. MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG FÜR DIE JAHRE 2023 BIS 2026 Die Mittelfristige Finanzplanung in der vorliegenden Form der Marktgemeinde Lustenau für die Jahre 2023 bis 2026 wird einstimmig mit 36:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. Weiters wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 36:0 Stimmen der folgende Beschluss gefasst: „Das Kernziel der Marke Vorarlberg, chancenreichster Lebensraum für Kinder zu werden, ist auch für unsere Gemeindeentwicklung ein zentrales Ziel. Die in der Mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen Bildungsprojekte und alle weiteren für diese Zielerreichung relevanten Maßnahmen haben höchste Priorität. Durch eine klare Priorisierung in den kommenden Budgets sind dafür entsprechende finanzielle Grundlagen zu schaffen.“ Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen und Männern Anteil Anzahl Frauen 58,93% 165,6907 Männer 41,07% 115,4708 Summe 100,00% 281,1615“ 3. GEMEINDEABGABEN, -GEBÜHREN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2023 Die Gemeindeabgaben, -gebühren und Tarife für das Jahr 2023 werden gesondert kundgemacht. 4. AUFNAHME VON DARLEHEN - GRUNDSTÜCKSKÄUFE 2022 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: 2. BESCHÄFTIGUNGSRAHMENPLAN 2023 MG LUSTENAU Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 36:0 Stimmen gemäß § 3 Gemeindeangestelltengesetz 2005 idgF den Beschäftigungsrahmenplan 2023 wie folgt: „Anzahl der Dienstposten: Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. „Die Marktgemeinde Lustenau nimmt bei der Austrian Anadi Bank AG, Domgasse 5, Klagenfurt am Wörthersee, ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren zur Finanzierung von Grundstückskäufen auf. Die Darlehenshöhe beträgt € 7.200.000,-, der Zinssatz errechnet sich aus dem 3-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags von 0,15% (Negativzinsen werden nicht weitergegeben) ohne weitere Spesen. Das Kreditinstitut garantiert diesen Aufschlag über den gesamten Finanzierungszeitraum.“ Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 35,99 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 250,355 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 7,5 Funktionen der Gehaltsklasse 19 - Funktionen der Gehaltsklasse 20 - Funktionen der Gehaltsklasse 21 4,8 Funktionen der Gehaltsklasse 22 - Funktionen der Gehaltsklasse 23 1 Beschäftigungsobergrenzen ges. 299,6450 5. VERORDNUNG ÜBER DAS MINDESTMASS DER BAULI- CHEN NUTZUNG GST-NR 9/2 Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. 6. RAUMPLANUNGSVERTRAG GST-NR 566 UA. Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 28:8 Stimmen folgenden Beschluss: Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 26 Nr. 48 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse straße 17a, 6890 Lustenau, vertreten durch den Vorsitzenden Hasan TAS (16.03.1979) und den Vorsitzenden-Stellvertreter Sati ÖZCELIK (01.01.1960) einerseits, und der 2. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend die Gst-Nrn 566, 561/1, 561/2 und 561/10 wird zugestimmt.“ 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. 8. ANTRAG DER LUSTENAUER VOLKSPARTEI - UMBESET- ZUNG VON AUSSCHÜSSEN Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Unter Anwendung des § 51 Abs. 4 in Verbindung mit § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Gemeindevertreter in den nachstehend erwähnten Ausschuss gewählt: Sportausschuss ordentliches Mitglied: Maura Pozzera anstelle von Matthias Ortner MSc. Ersatzmitglied: Matthias Ortner MSc. Anstelle von Maura Pozzera Prüfungsausschuss und wird auf eine Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Der monatliche Mietpreis beträgt € 5.000,- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20%. Der Mietpreis wird wertgesichert abgeschlossen. Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von € 30.000,- zu hinterlegen.“ 9.2. GST-NR 5052/3 UA. - ÜBERLASSUNG DER SOG. OPEN-AIR FLÄCHE Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau überlasst dem Kultur- und Jugendverein Szene Lustenau, Kneippstraße 8, Lustenau, unentgeltlich die sogenannte Open-Air Fläche (Teilflächen der gemeindeeigenen Gst-Nrn 5052/3, 5187 und 6936/1) zwischen der Schmitterstraße und der Liegewiese am Alten Rhein mit einer Gesamtgröße von ca. 5 Hektar für die Durchführung des nächstjährigen Festivals. Das Szene Open-Air 2023 ist für den Zeitraum 03. bis 05. August 2023 angesetzt. Ca. 10 Tage davor beginnen die Aufbauarbeiten, direkt danach erfolgen die Aufräumarbeiten. Im gleichen Zeitraum werden diverse Flächen vom Zugangsbereich des Gutshofes Heidensand unentgeltlich von Zulieferern und Mitarbeitern als Parkplatz und von Taxiunternehmen als Standplatz genützt. Der Ursprungszustand der Liegenschaften ist im Rahmen der Aufräumarbeiten durch den Veranstalter umgehend nach dem Open-Air wiederherzustellen.“ rathaus ordentliches Mitglied: Patrick Stöby anstelle von Dr. Robert Mayer Ersatzmitglied Dr. Robert Mayer anstelle von Patrick Stöby“ 9. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 9.1. GST-NR 5771/2 - VERMIETUNG WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS REICHSHOFSTRASSE 17 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: „Die Marktgemeinde Lustenau vermietet an Herrn Konstantinos KAKALIAS das Wohn- und Geschäftshaus Reichshofstraße 17 (ehemals Gasthaus „Tavern“) zum Betrieb des Restaurant „Corfu“. Der Mietvertrag beginnt am 01.01.2023 10. RAUMPLANUNGSVERTRAG GST-NR 5259/2 UA. Die Gemeindevertretung fasst mehrheitlich mit 25:10 Stimmen folgenden Beschluss: „Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag gem. § 38a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. Reinhard Hofer (22.07.1961), Glaserweg 75, 6890 Lustenau einerseits, und der 2. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend die Gst-Nrn 5259/2, 5260/2 und 6901 wird zugestimmt.“ 11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES GST-NR 5259/2 UA. - VERORDNUNG Diese Verordnung wird gesondert kundgemacht. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 22 27

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