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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 48 | Freitag, 2. Dezember 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse af) 3 Schüler pro 50 Min Unterricht ü b e r 19 Jahre Erwachsene aus Lustenau 353,00 aus Höchst und Fußach 589,00 aus anderen österreichischen Gemeinden 852,00 aus dem Ausland 1.057,00 b) Instrumentale Früherziehung ba) 2 Schüler pro 50 Min Unterricht Schüler aus Lustenau 217,00 aus Höchst und Fußach 292,00 aus anderen österreichischen Gemeinden 808,00 aus dem Ausland 969,00 bb) In Gruppen von 3-5 Schülern (50 Min) Schüler aus Lustenau 175,00 aus Höchst und Fußach 240,00 aus anderen österreichischen Gemeinden 664,00 aus dem Ausland 799,00 c) Elementare Musikpädagogik (EMP) und Schülersingkreis Schüler aus Lustenau 116,00 aus Höchst und Fußach 126,00 aus anderen österreichischen Gemeinden 321,00 aus dem Ausland 352,00 d) Tanz für Kinder/Jugendliche (60 min) Schüler aus Lustenau 140,00 aus Höchst und Fußach 153,00 aus anderen österreichischen Gemeinden 384,00 aus dem Ausland 425,00 e) Jazzseminar ea) Workshop (2 Std./Wo.) ab 3 Pers. (versch. Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 307,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 498,00 eb) Gruppenunterricht ab 4 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 235,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 381,00 ec) Gruppenunterricht ab 5 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 203,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 323,00 ed) Gruppenunterricht ab 6 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 177,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 293,00 ee) Gruppenunterricht ab 7 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 164,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 265,00 ef) Gruppenunterricht ab 8 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 144,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 234,00 f) Leihgebühr für schuleigene Instrumente 51,00 2. Ermäßigungen a) Ermäßigungen für Vereine, schuleigene Orchester und an der Rheintalischen Musikschule beschäftigte Lehrer aa) Ermäßigungen unter diesem Titel können nur Schüler in Anspruch nehmen, die regelmäßig am Probenbetrieb der Schulorchester der Rheintalischen Musikschule teilnehmen. Ebenso können alle Mitglieder der Lustenauer Kulturvereine, die eine gesangliche oder instrumentale Ausbildung zur Ausübung ihrer Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein absolvieren, eine Ermäßigung beantragen. Die Mitgliedschaft dieser Schüler ist vom jeweiligen Verein zu bestätigen. Ebenso fallen Gemeindeangestellte unter diese Bestimmung. ab) Personen, die zum Vorschreibungstermin das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schüler, Studenten, Lehrlinge und Präsenzdiener (mit Nachweis), die zum Vorschreibungstermin das 19. Lebensjahr vollendet haben, und die die unter lit. a) angeführten Bedingungen erfüllen, erhalten auf die unter Punkt 1, lit aa) angeführten Tarife für Personen aus Lustenau eine Ermäßigung im Ausmaß von 60%. ac) Personen, die zum Vorschreibungstermin das 19. Lebens jahr vollendet haben und keine Schüler, Studenten, Lehrlinge oder Präsenzdiener sind, und die die unter lit a) angeführten Bedingungen erfüllen, erhalten auf die unter Punkt 1, lit ab) angeführten Tarife für Personen aus Lustenau eine Ermäßigung im Ausmaß von 30%. ad) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiteren Ermäßigungsarten kombiniert werden. b) Ermäßigungen für Familien ba) Familien im Sinne dieser Bestimmungen sind Kinder und deren gesetzliche Vertreter, unabhängig davon, ob sie im gemeinsamen Haushalt leben. bb) Das zweite Kind einer Familie, das die Rheintalische Musikschule Lustenau besucht, erhält 50% Ermäßigung auf die unter Punkt 1 angeführten Tarife, jedes weitere rathaus Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 34 Nr. 48 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse Kind erhält 75%, wobei die Reihung in der Reihenfolge des Alters erfolgt. bc) Besuchen aus einer Familie ein Elternteil und mindestens ein Kind die Musikschule, so erhält das erste Kind 25%, das zweite Kind 50% und das dritte bzw jedes weitere Kind 75% Ermäßigung auf die unter Punkt 1 angeführten Tarife. bd) Besuchen aus einer Familie beide Elternteile und mindestens ein Kind die Musikschule, so erhält der Elternteil, der das teurere Fach belegt, 25% Ermäßigung und das Kind 50% Ermäßigung auf die unter Punkt 1 angeführten Tarife. be) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiteren Ermäßigungsarten kombiniert werden. c) Ermäßigungen bei Mehrfachbelegungen ca) Belegt eine Person mehrere Unterrichtsfächer, so erhält sie auf das Nebenfach (auf das zeitlich kleinere) eine Ermäßigung von 25%. cb) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiteren Ermäßigungen kombiniert werden. d) Fällt ein Schüler sowohl unter die Ermäßigungen für Familien als auch unter die Ermäßigungen bei Mehrfachbelegungen, so wird jene Ermäßigung gewährt, die sich für den Schüler als günstiger erweist. e) Diese Ermäßigungen gelten nicht für den Klassenunterricht (zB Musiktheorie) und nicht für die Leihgebühr für schuleigene Instrumente. f) Ansuchen um zusätzliche Schulgeldermäßigungen sind möglich. 3. Allgemeine Bestimmungen a) Im Bereich "Elementare Musikpädagogik (EMP)" werden nur Kinder aufgenommen, die für das Wintersemester am 01. September des Jahres und für das Sommersemester am 01. Februar des Jahres ihr drittes Lebensjahr vollendet haben. Bei frei bleibenden Plätzen können die Lehrer nach eigenem Ermessen auch jüngere Schüler aufnehmen. b) Anmeldungen sind ausschließlich in schriftlicher Form möglich. Diese Anmeldungen gelten jeweils für das ganze Schuljahr. Abmeldungen während des Schuljahres sind nur in begründeten Sonderfällen zum Semesterende möglich. c) Mit der Leihgebühr für schuleigene Instrumente sind Abnützungen im gewöhnlichen Ausmaß abgedeckt. Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Leihnehmer. g) DOCK20 (360) inkl. 10% MwSt 1. Eintrittsgelder Erwachsene 4,00 Inhaber d. Lustenauer Seniorenkarte 3,00 Schüler, Lehrlinge, Studenten frei 2. Galerieabgabe Für die Galerie Hollenstein und Foyer Reichshofsaal vom Bruttoverkaufserlös Für in Lustenau wohnhafte Künstler 10% Für nicht in Lustenau wohnhafte Künstler 20% h) Marktgebühren (828) +20% MwSt 1. Grundmieten a) Wochenmarkt und Samstagmarkt je lfm 1,30 b) Für alle anderen Anlässe 6,00 Die Grundmieten für Veranstaltungen auf dem Kirchplatz, die nicht in den Bereich Märkte fallen (Ausstellungen, Feste, Konzerte etc) sind gesondert zu verhandeln und vorzuschreiben. 2. Marktstände a) Wochenmarkt einschließlich Abdeckplane pro Stand/Tag 22,00 b) Verleih ohne Abdeckplane pro Stand/für den 1. Tag 17,00 c) Verleih ohne Abdeckplane pro Stand/für jeden weiteren Tag 5,00 d) Leihgebühr für Abdeckplane Kilbistand pro Stand/Tag 8,00 e) Gebühr für das Aufstellen eines Standes durch den Bauhof/Stand 15,00 3. Marktgebühren für den 2. Sonntag im Oktober (Kilbi) a) Grundmiete pro lfm 12,00 b) Mindestgebühr Grundmiete 65,00 c) Leihgebühr für einen Marktstand 75,00 e) Leihgebühr für Abdeckplane 15,00 Verkaufsstände mit Verpflegung f) Mindestgebühr 200,00 g) Mindestgebühr für Stände mit Süßigkeiten (Zuckerwatte, Mandeln etc) 110,00 rathaus Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 22 35

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