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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 48 | Freitag, 2. Dezember 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse h) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz) unter Vordach pro lfm 12,00 i) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz, Rathausstr, K-F-J-Str) pro lfm 7,00 Verkaufsstände mit Verkauf von alkoholischen Getränken j) Mindestgebühr 350,00 k) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz) unter Vordach pro lfm 12,00 l) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz, Rathausstr, K-F-J-Str) pro lfm 7,00 m) Aufstellen einer Bar im Zentrum (Kirchplatz) 550,00 n) Aufstellen einer Bar 500,00 4. Chrischtkendlimarkt & Sondermärkte a) Christkendlimarkt einschließlich Abdeckplane pro Stand/Tag 44,00 b) Verkaufsstand mit Verpflegung mit max. 3 Stehtischen/Tag 70,00 c) Verkaufsstand mit Verpflegung mit mehr als 3 Stehtischen oder Sitzgelegenheiten/Tag 100,00 d) Verkaufsstand mit alkoholischen Getränken mit max. 3 Stehtischen/Tag 110,00 e) Verkaufsstand mit alkoholischen Getr. mit mehr als 3 Stehtischen oder Sitzgeleg./Tag 150,00 Mit Ausstellern/Betreibern, die von Werbeaktivitäten und Aufwendungen seitens der Marktgemeinde Lustenau für die Kilbi besonders profitieren (Käsfladenstände, Vergnügungspark, diverse Getränke- und Verpflegsstände, Bars etc), wird ein gesonderter Werbebeitrag verhandelt. i) Parkbad (831) inkl. 13% MwSt Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Einzelkarte 2,40 Zehnerblock 15,50 Saisonkarte 24,00 Kombi Saisonkarte Parkbad/Rheinhalle 36,00 Schüler in Begleitung einer Lehrperson: a) Lustenauer pro Schüler 0,00 b) Auswärtige pro Schüler 1,60 Jugendliche von 16 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Studenten, Präsenzdiener, Invalide, Lehrlinge u. Senioren: Einzelkarte 2,90 Zehnerblock 22,50 Saisonkarte 38,00 Kombi Saisonkarte Parkbad/Rheinhalle 59,00 Erwachsene: Einzelkarte 4,80 Zehnerblock 36,00 Saisonkarte 64,00 Kombi Saisonkarte Parkbad/Rheinhalle 98,00 Kurzbadezeit 2,90 Für Inhaber des Vorarlberger Familienpasses: Familiensaisonkarte 116,00 Familiensaisonkarte Alleinerzieher 70,00 Kombi Familiensaisonkarte Parkbad/Rheinhalle 174,00 Kombi Alleinerziehersaisonkarte Parkbad/Rheinhalle 105,00 Besucher: 2,90 Bearbeitungsgebühr für Ersatzkartenausstellungen 5,00 Kabinenmiete pro Saison (ohne Eintrittsgebühr) 20,50 j) Vorarlberger Familienpass (nur für Tageskarten) Der Vorarlberger Familienpass gilt für die Rheinhalle und das Parkbad und beinhaltet folgende Begünstigungen: Wenn mindestens ein Elternteil und zwei unversorgte Kinder anwesend sind, bezahlen das zweite Kind und allenfalls weitere Kinder keinen Eintritt. k) Reichshofsaal - Vermietung (894) +20% MwSt 1. Großer Saal: a) Mit Bühne und gesamter Technik (Licht u. Ton), ohne Aufbauten (z.B. Podeste), (gilt bei Ballveranstaltungen für Lustenauer Vereine inkl. Kleiner Saal) Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 1.037,00 Für alle anderen Veranstalter 1.833,00 b) Ohne Bühne bzw. nur mit Vorbühne inklusive Dialeinwand, mit einem Sprechermikrofon, Diaprojektoren, Überblendtechnik und Rednerpult Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 786,00 Für alle anderen Veranstalter 919,00 c) Ohne Technik, Probe und spezielle Aufbauten Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 491,00 Für alle anderen Veranstalter 614,00 rathaus Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 36 Nr. 48 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse 2. Bühne: Bei Verwendung der Bühne als Besucherraum (ohne Großer Saal) inklusive Licht und Ton, ohne Aufbauten Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 786,00 Für alle anderen Veranstalter 919,00 3. Podestierung: Pro Podest (2 m²) in beliebiger Höhe, inklusive Planung, Auf- u. Abbau 25,00 Die Podestierung ist auch bei geförderten Veranstaltungen vom Veranstalter zu bezahlen. Die Mitarbeit durch Vereinsmitglieder ist möglich. In diesem Falle erfolgt nur eine aliquote Aufwandberechnung. 4. Foyer: Ohne technischen Aufwand und Bestuhlung Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 231,00 Für alle anderen Vereine 331,00 Bestuhlt oder betischt mit Mikrofon, Rednerpult Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 301,00 Für alle anderen Vereine 419,00 5. Ein eventueller zusätzlicher technischer Aufwand (Bestuhlung, Aufbauten etc.) wird nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. 6. Alle oben angeführten Gebühren sind mit Ausnahme von Ballveranstaltungen für eine Benützungsdauer von 5 Stunden limitiert. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Zuschlag von 10% der jeweiligen Saalmiete in Rechnung gestellt. 7. Generalproben sind generell mit drei Stunden Probenzeit limitiert. Jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt 97,00 8. Für zusätzliche Proben an einem anderen Tag bis zu drei Stunden werden berechnet 330,00 Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt 97,00 l) Benützung des Reichshofstadions (2620) +20% MwSt Ganztägige Veranstaltungen inkl Buffetbenutzung 1.200,00 Bei mehrtägigen Veranstaltungen für jeden weiteren Tag 600,00 Abendveranstaltungen (Konzerte etc) 600,00 Schulveranstaltungen (Turn- oder Leichtathletikfeste etc) 300,00 m) Benützung des FC-Stadions (2622) +20% MwSt Ganztägige Veranstaltungen 300,00 n) Benützung des Parkstadions (2623) +20% MwSt Ganztägige Veranstaltungen Lustenauer Vereine 600,00 Auswärtige Vereine und kommerzielle Veranst. 1.200,00 Bei mehrtägigen Veranstaltungen Lustenauer Vereine 300,00 jeder weitere Tag Auswärtige Vereine und kommerzielle Veranst. 600,00 Abend-/Halbtagsveranstaltungen Lustenauer Vereine 300,00 Auswärtige Vereine und kommerzielle Veranst. 600,00 Vermietung Seminarraum/Stunde Lustenauer Vereine 9,10 (Wettkampf, Veranstaltung) Auswärtige Vereine und kommerzielle Veranst. 18,20 Vermietung Seminarraum Ganztagsveranst. Lustenauer Vereine 60,00 Auswärtige Vereine und kommerzielle Veranst. 120,00 Sonder-/Großveranstaltungen Festlegung durch den Gemeindevorstand o) Benützung der Radlerhalle (263) +20% MwSt Vermietung pro Tag 91,00 Inanspruchnahme der Heizung 40,00 Training pro Stunde 10,20 Veranstaltung mit Ausschank alkoholischer Getränke gegen Entgelt 280,00 rathaus 9. Die einzelnen Proben dürfen eine Gesamtdauer von 5 Stunden generell nicht überschreiten. 10. Garderobe: Garderobengebühr pro Kleidungsstück 1,00 Gebühr pro Schirm, Tasche etc. 0,50 Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 22 37

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